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Frankfurt, 27. Mai 2009


"Wir bringen den Fluglärm nach Kassel"

Zur Eröffnung der den ganzen Juni dauernden Verhandlungen kommen rund 300 Betroffene per Rad oder mit Bussen am Dienstag nach Kassel. Weil es das Gericht abgelehnt hat im Rhein-Main-Gebiet zu verhandeln, bringen sie ihm wenigstens eine kleine Probe Fluglärm. Seine Weigerung hat das Gericht nicht begründet, jeder ahnt aber, warum man nicht in Raunheim oder Offenbach verhandelt. Wenn man die Reden im Sitzungssaal bei jedem Überflug unterbrechen müsste, wäre es unmöglich für Recht zu erklären, dieser Dauerlärm sei zumutbar. In "harmlosen" Fällen geht der VGH durchaus an den Ort über den er urteilt. So fand diesen Mittwoch eine Sitzung in Bad Homburg statt, wo es um mögliche Belästigungen einiger Nachbarn durch ein Bauvorhaben geht.

Dabei haben schon die Kasseler Behörden einer nennenswerte Belästigung der Richter vorgebeugt. Sie schreiben vor Fluglärm höchstens fünf Minuten lang abzuspielen. Die evangelische Kirche, in deren Haus der VGH sich eingemietet hat, ist noch besorgter, sie verweigert den Stromanschluss für den Lautsprecher obwohl mehrere Kirchengemeinden im Flughafenumland darum gebeten haben.

Auch die angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit wird eingeengt. Obwohl mit einer großen Zahl von Interessenten zu rechnen war - 250 Klägern wurde nicht gestattet, ihre Argumente vorzutragen, sie wollen wenigstens zuhören dürfen; 126.000 Personen haben Einwendungen erhoben, über die in diesem Verfahren entschieden wird - stellt das Gericht keine 50 Zuhörerplätze bereit, für die man sich auch noch schriftlich anmelden musste; sie waren schon in den ersten Stunden vergeben.

Dabei macht die große Zahl derer, die die weite Reise auf sich genommen haben, den Zorn in der Region deutlich. Die Bürger wenden sich mit ihrem Erscheinen vor Gericht dagegen, dass die Entscheidung praktisch schon im Januar im Eilverfahren getroffen wurde: "Dem Ausbau steht nichts im Wege!" und der Wald schon vor dem ersten Urteil abgeholzt ist. Gerechtigkeit wird mit Füßen getreten, weil die Gewinninteressen einer Aktiengesellschaft über die Grundrechte Hundertausender gestellt werden. Dass eine vierte Bahn in Frankfurt im öffentlichem Interesse unabweisbar notwendig sei und die Bewohner der Rhein-Main-Region die Lasten deshalb tragen müssten, davon kann bei den umfangreichen Kapazitätsreserven der anderen für den international Verkehr zugelassenen deutschen Flughäfen keine Rede sein.

Hinweis:

Die Kundgebung beginnt um 9.30 Uhr vor dem Haus der Kirche, Wilhelmshöher Allee 330; die Veranstalter stehen für Gespräche zur Verfügung.

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