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Pressemitteilung 06. Dezember 2009

Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI)

Nach Vorlage der Urteilsbegründung des VGH Kassel hat nun die Landesregierung den schwarzen Peter

Der VGH bekräftigt in seiner Urteilsbegründung, dass die Festlegungen im Landesentwicklungsplan zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm für die Landesregierung maßgeblich seien. Die Planfeststellungsbehörde sei verpflichtet, auf die Nachtruhe der Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen.

Sollte die Landesregierung vorhaben, in die Revision nach Leipzig zu gehen, würde sie nicht nur wortbrüchig sondern dokumentieren, dass ihr an der Gesundheit der Bevölkerung wenig liegt.

Das Nachtflugverbot von 23 - 5 Uhr sollte bei den Menschen der Region Akzeptanz für den Ausbau des Frankfurter Flughafens hervorrufen.

Ohne Nachtflugverbot keinen Ausbau des Flughafens!

Dieses Ergebnis des Mediationsverfahrens wurde auch von der Landesregierung akzeptiert, trotzdem hat sie alles mögliche versucht, in den letzten Monaten wortbrüchig zu werden. Sogar über die Koalitionsverhandlungen in Berlin zwischen CDU und FDP wird ein Versuch gestartet, über das Bundesrecht das Nachtflugverbot auf dem Frankfurter Flughafen auszuhebeln.

Ein Gang nach Leipzig wäre Zeitgewinn, bis eine Gesetzesänderung des LuftVG in Berlin beschlossen ist. Damit würde ihr jedes Gespür für Täuschung der Bevölkerung fehlen, ein Vertrauensverlust in die Politik wäre die Folge.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen fordert weiterhin ein sofortiges Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr und von der Landesregierung den Verzicht auf eine Revision gegen das VGH-Urteil.

Ingrid Kopp
Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen
0611/271600

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr