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Frankfurt, den 03.03.04
Erneutes Planungschaos
bei der Fraport
BUND erwartet mindestens erhebliche
Verzögerung im Genehmigungsverfahren zur A380 - Werft
Der voraussichtlich morgen zu Ende gehende
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur A380
- Werft im Süden des Frankfurter Flughafens hat ein völliges
Planungschaos bei der Fraport offengelegt. Der Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) erwartet infolge der gravierenden
Mängel der Planungsunterlagen und zahlloser offener Fragen
mindestens erhebliche Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
„Falls es überhaupt zu einer Genehmigung kommt, sind
unsere Klage-aussichten durch die Erörterung deutlich gestiegen“,
zeigt sich BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin optimistisch.
Der Umweltverband will die drohende Rodung des Bannwaldes und
Eingriffe in zwei europäische Naturschutzgebiete verhindern.
Der BUND fühlt sich in seiner Einschätzung
durch die Mitteilung des Regierungspräsidenten in Darmstadt
bestärkt. Danach wird die Behörde zunächst entscheiden,
welche weiteren Unterlagen sie von der Fraport nachfordert (FAZ
vom 03.03.04). Klärungsbedarf besteht u. a. hinsichtlich
einzelner Teilflächen im Bannwald, die in den Unterlagen
der Fraport zum Raumordnungs-verfahren als schutzwürdig enthalten
waren, in den Betrachtungen zur A380 - Werft aber fehlten. Offen
blieb während der gestrigen Verhandlung auch das Waldbrandrisiko
für den unmittelbar an die Werft grenzenden Bannwald. Das
Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie bestätigte,
die Unterscheidbarkeit von normalem Fluglärm und dem Lärm
der Triebwerksprobeläufe der geplanten Werft. Fraport bestreitet
die Erkennbarkeit der Probe-läufe, so dass die Zweifel an
den Berechnungen der Antragsunterlagen fortbestehen.
Als eindeutigen Beleg für die fehlende
Genehmigungsvoraus-setzung des Vorhabens bewertet der BUND die
Aussagen des Regierungspräsidiums zum Bannwaldschutz. Für
das von der Fraport in mehreren hundert Metern Entfernung von
der Werfthalle geplante Parkhaus konnte der RP dem Fraport - Antrag
keine überwiegenden Gemeinwohlbelange entnehmen. Für
die Werft selbst sieht die Behörde gewichtige Konflikte mit
der Recht-sprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Als besonders
bedeutsames Problem manifestiert sich dabei die Trennung des Vorhabens
in zwei verschiedene Antragsteller, die der Öffentlich-keit
und der Politik bisher unbemerkt blieb und nicht diskutiert wurde.
Fraport beantragt nämlich nur die Waldrodung und die Flächenwidmung
für die Flugzeugwerft. Hingegen soll die Halle selbst von
der Lufthansa AG bzw. einer ihrer Tochterfirmen im Wege der einfachen
Baugenehmigung beantragt und später betrieben werden.
Bisher sind alle Flugzeugwartungshallen am
Frankfurter Flughafen im Eigentum der Fraport. Konsequenz der
nun vorgesehenen geteilten Antragstellung wird sein, dass die
geplante A 380-Halle nicht der Fraport, sondern der Lufthansa
gehören wird.
In diesem Zusammenhang sind weitere Ungereimtheiten,
die auf dem Erörterungstermin erkennbar wurden, von Bedeutung:
1. Die A380 - Werft ist
für die 15 Maschinen, die Lufthansa bestellt hat, zu groß.
Nach Angaben der Fraport würde eine Halle mit zwei Stellplätzen
statt der beantragten vier genügen.
2. Die Übergröße der A380 - Werft
begründet Fraport mit der zusätzlich geplanten Verlagerung
der Wartung aller B747 - Maschinen der Lufthansa in die geplante
neue Halle. Die heutigen Wartungsplätze der B747 im Norden
des Flughafens sollen bis 2015 für andere Interkontinentalflugzeuge
der Lufthansa genutzt werden. Ob Lufthansa diese Maschinen in
den nächsten Jahren tatsächlich erwerben wird, konnte
Fraport nicht verbindlich mitteilen. Von der Lufthansa fehlen
jegliche Aussagen in den Planungsunterlagen. Sie wurden während
des Erörterungstermins auch nicht beigezogen.
3. Das von der Fraport unterstellte Flottenwachstum
der Lufthansa soll bis 2015 – ohne Ausbau des Flughafens
– über 60 % bei der Interkontinentalflotte über
60 % beitragen. Dies ist nur vorstellbar, wenn der Frankfurter
Flughafen seine Drehkreuzfunktion auch ohne Ausbau behält.
4. Fraport bestätigte im Erörterungstermin
ausdrücklich, dass der Frankfurter Flughafen seine Drehkreuzfunktion
ohne Ausbau behält. Fraport blieb bei dieser Darstellung
auch dann, als der BUND die Firmenvertreter mit der gegenteiligen
Aussage in der Fraport eigenen Luftverkehrsprognose aus dem Raumordnungsverfahren
konfrontierte.
5. Fraport legte während des Erörterungstermins
eine völlige Neukonzeption der Aufteilung der A380 - Halle
(Flächenanteile für die Wartung, Werkstätten, Büros,
etc.) vor. Ohne diese „Umplanung“ gegenüber dem
offengelegten Antrag wäre die beantragte Hallengröße
nicht länger begründbar gewesen.
6. Der BUND konnte aufzeigen, dass die Betrachtung
von Standortalternativen für die A380 - Werft aus naturschutzrechtlicher
Sicht gleich in mehrfacher Hinsicht zwingend geboten ist. Eine
solche spezielle Alternativenprüfung unter dem strengen Gesichtspunkt
des europäischen Naturschutzrechts fehlt bisher.
7. Der BUND konnte während des Erörterungstermins
weiter aufzeigen, dass die A380 - Werft sich selbst in der beantragten
Übergröße nahezu vollständig innerhalb des
Zauns realisieren ließe.
8. Die vom hessischen Wirtschaftsminister nach
Meinung des BUND rechtswidrig genehmigte CCT-Werft östlich
des A380 - Standortes müsste nur geringfügig vergrößert
werden, um für A380 - Maschinen geeignet zu sein.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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