|
Frankfurt, den 01.04.2004
Zauneidechse contra Flugzeugwerft
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) fordert vom Hessischen Umweltministerium, die
Untersagung des Baubeginns der neuen Condor-Cargo-Technik-Flugzeugwerft
(CCT-Werft)am Frankfurter Flughafen bis Klarheit über das
Vorkommen der gefährdeten Zauneidechse im Bereich der künftigen
Werft besteht. Der Naturschutzverband wirft der Fraport AG vor,
dass sie in den Genehmigungsunterlagen fehlerhafte und unvollständige
Aussagen zum Vorkommen zu dieser geschützten Tierart gemacht
hat. „Das Naturschutzrecht muss auch auf dem Flughafengelände
gelten. Fraport hat keinen Freibrief für Naturzerstörung“,
bekräftigt BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin den Vorstoß
ihres Verbandes.
Der BUND kritisiert, dass die Fraport AG
das von ihr 1994 zum Raumordnungsverfahren für die Cargo-City-Süd
vorgelegte Gutachten des TÜV Hessen bei den Genehmigungsunterlagen
für die CCT-Werft im vergangenen Jahr nicht berücksichtige.
Der TÜV hatte die geschützte Zauneidechse als „nicht
selten“ im Bereich der Cargo-City-Süd bezeichnet. Die
CCT-Werft soll in der Cargo-City-Süd errichtet werden. Da
der Lebensraum sich seit 1994 nicht verändert hat, muss man
unterstellen, dass die Eidechsen dort noch leben. Fraport führte
jedoch keine eigene Bestandsprüfung durch, sondern behauptete,
dass die Bestandstandssituation im benachbarten Mark- und Gundwald
„positiv zu bewerten“ wäre. Diese Behauptung
im CCT-Verfahren war unzutreffend. Das Unternehmen nahm sie während
des Erörterungstermins für die ebenfalls im Süden
des Flughafens geplante A380-Werft zurück und verwies dazu
auf die umfangreichen Arbeiten des Forschungsinstitutes Senckenberg
für den Flughafenausbau.
Diese fehlerhafte Aussage löst weitreichende
rechtliche Konsequenzen aus, da die Landesregierung nun von einem
neuen Sachverhalt ausgehen und die Plangenehmigung für die
CCT-Werft vom November 2003 überprüfen muss. Zu beachten
ist das Europäische Naturschutzrecht, dass eine Beeinträchtigung
gefährdeter Tierarten enge rechtliche Grenzen setzt. Eine
mögliche Lösung des Konfliktes kann in der Umsiedlung
der Zauneidechsen bestehen.
Gegen die Genehmigung der CCT-Werft
streitet der BUND auch vor Gericht. In diesem Verfahren geht es
aber ausschließlich um die Frage, ob der BUND am Genehmigungsverfahren
hätte beteiligt werden müssen. Für weitergehende
Aspekte, wie z.B. die Beachtung des Artenschutzes für die
Zauneidechse, fehlt dem BUND das Klagerecht.
Rückfragen beantwort Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bund Hessen
BUND Hessen
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
Telefon: 069 - 67 73 76 14 - Telefax: 069 - 67 73 76 20
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
Übersicht
Presseinformation BUND
|
|