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[7. Dezember 2004]
Angriff von Ministerpräsident Roland Koch gegen die Verbandsklage im Naturschutz ist völlig überzogen
Scharf wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die bekannt gewordene Forderung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zum Abbau der Rechtsschutzmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern bei Großverfahren „Die massiven Einschränkungen des Klagerechts betroffener Privatpersonen bedeutet eine Demontage des deutschen Planungsrechts“, befürchtet BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter. Nach Ansicht des BUND kollidieren die Vorstell-ungen, die der hessische Ministerpräsident zum Gegenstand eines Antrags auf dem laufenden CDU-Bundesparteitag gemacht hat, mit dem Staatsziel „Umweltschutz“ im deutschen Grund-gesetz.
Die Kritik des Ministerpräsidenten an der Verbandsklage im Natur-schutz ist aus der Sicht des BUND nicht gerechtfertigt. Der Verband verweist darauf, dass seit 2002 immerhin drei Verfahren zugunsten der Naturschutzverbände entschieden wurden.
Für den BUND liegt die größte Bedeutung der Verbandsklage weiterhin in ihrer vorbeugenden Wirkung. „Alle Erfahrungen zeigen, dass das Naturschutzgesetz von den Genehmigungs-behörden und der Politik nur ernstgenommen wird, wenn rechts-fehlerhafte Entscheidungen beklagt werden können“, stellt BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter fest.

Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de

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Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses