Frankfurt, den 04. August 2005
A380-Werft -
Rodung kann noch gestoppt werden
Über die Anfang September drohende Rodung
des ökologischen wertvollen Waldes für die A380-Werft
wird nun das Bundesver-waltungsgericht (BVerwG) entscheiden. Der
BUND stützt seinen Antrag auf zwei jüngere Entscheidungen
deutscher Oberver-waltungsgerichte, die bei vergleichbarer Rechtslage
- anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel)
- gegen die Zerstörung europäischer Schutzgebiete entschieden
hatten. "Wir hoffen, dass die Rodung noch verhindert wird",
sagt BUND
Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Inhaltlich stützt der BUND stützt
seinen Antrag auf die rechts-fehlerhafte Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes
und auf die
massiven Beeinträchtigungen, die im geplanten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
(FFH-Gebiet) Mark- und Gundwald unstrittig für die Schutzgüter
"Alte Eichen auf Sandboden, "Bechsteinfledermaus"
und "Hirschkäfer" stattfinden werden. Das Zerstörungsverbot
für Lebensräume geschützter Vogelarten, in fehlerhaft
abgegrenzten Vogelschutzgebieten hat der Europäische Gerichtshofes
(EuGH) bereits vor einigen Jahren ausgesprochen. Neu ist die Rechts-prechung
zu lediglich geplanten, aber noch nicht verbindlich geschützten
FFH-Gebieten. Anders als der Verwaltungsgerichts-hof in Kassel
(VGH Kassel) haben die Oberverwaltungsgerichte von Bayern und
Schleswig Holstein in diesem Jahr die Zer-störungen dieser
nur gemeldeten Gebiete unter Hinweis auf die
aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom Januar 2005 nicht zuge-lassen.
Bei dem von der Rodung betroffenen Gebiet "Mark- und Gundwald"
handelt es sich ebenfalls um ein geplantes FFH-Gebiet, denn die
Wälder konnten wegen der verspäteten Meldung des Landes
Hessens noch nicht in die europäische Gemein-schaftsliste
aufgenommen werden.
Der BUND hofft, dass das BVerwG die Schaffung
vollendeter Tatsachen, die mit seiner und der Rechtsprechung des
EuGH nicht vereinbar wären, im gemeldeten FFH-Gebiet Mark-
und Gundwald vermeiden will und deshalb auf ein Aussetzen der
Rodung dringen wird.
Um den ökologisch wertvollen Bannwald
im Bereich der A380 Werft vor den Sägen zu retten, hat der
BUND deshalb den Antrag auf Zulassung der Revision beim VGH Kassel
bereits vor dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung
eingereicht. Der VGH Kassel hat diesen Antrag erwartungsgemäß
abgelehnt und dem BVerwG am 2.8.05 zur Entscheidung über
die Revisionszu-lassung weitergeleitet.
Die A380-Werft kann mit geringem Zeitverzug
auch auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens errichtet
werden.
Rückfragen
beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
Übersicht
Presseinformationen BUND
|