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Frankfurt, den 05. Dezember 2005
Kapazitätsgutachter
hat gelogen
Der Kapazitätsgutachter der Fraport
hat das Regierungspräsidium Darmstadt im Erörterungstermin
belogen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
legte am letzten Freitag im Erörterungstermin hierfür
gleich zwei Belege vor. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
forderte die Fraport auf, endlich die Wahrheit über die Folgen
der künftigen fast eine Million Flugbewegungszahlen zu informieren.
Für die Rechtsanwältin des BUND ist es "ein Skandal,
wie das Weltunternehmen Fraport die Betroffenen für dumm verkaufen
will."
Für die Betroffenen bedeutet die Vorgehensweise
der Fraport eine gewaltige Lücke im Rechtsschutz. Eine zu
geringe Kapazität im Genehmigungsverfahren führt zu
einem unzureichenden Lärmschutz, so dass der Grundrechtsschutz
auf Gesundheit nicht gewährleistet werden kann. Nach der
Entscheidung des VGH-Kassel zu den Ist-Bestandsklagen können
die Betroffenen ihre Ansprüche nämlich nur im Planfeststellungsverfahren
durchsetzen. Dort ist die reale Belastung aber durch die Fraport-Kurzzeitprognose
bisher nicht erkennbar.
Ausgehend vom Betriebsbeginn 2009 reicht
die Fraport-Prognose nur für sechs Jahre. Bereits in diesen
sechs Jahren soll die Zahl der Flugbewegungen um über 30°%
von 500.000 auf 660.000 Flugbewegungszahlen anwachsen. Sechs Jahre
nach der Inbetriebnahme wäre nach der Fraport-Planung der
Gesundheitsschutz bereits nicht mehr gewährleistet und die
Eigentumsverluste der Immobilienbesitzer zu gering bemessen. Unterstellt
man die Fortsetzung der Wachstumsraten am Frankfurter Flughafen,
dann werden die durch Gutachten belegten rund eine Million Flugbewegungen
bereits 15 bis 20 Jahre nach der geplanten Inbetriebnahme also
zwischen 2025 und 2030 erreicht sein. Der unzureichende Prognosezeitraum
führt außerdem zu einer drastischen Unterschätzung
der notwendigen Ausbaumaßnahmen im Straßenetz und
der Schadstoffbelastungen.
Der Gutachter Dr. Schubert, der von
Fraport mit der Luftverkehrsprognose beauftragten Firma Intraplan
hatte am 26.09.2005 im Erörterungstermin erklärt, dass
eine Prognose über das Jahr 2015 hinaus für einzelne
Flughafenstandorte aus fachlichen Gründen nicht möglich
sei. Er hatte damit die Forderung der Einwenderseite nach einer
angemessenen Prognosezeit als nicht machbar zurückgewiesen.
Tatsächlich hat aber die Firma Intraplan für den Flughafenausbau
in München im Oktober 2005 und zur Luftfahrtentwicklung der
Schweiz im August 2005 Prognosen bis 2020 und - für den Flughafen
Zürich - sogar einen Ausblick bis 2030 vorgelegt. Beide Gutachten
sind im Internet unter
http://www.nachbarschaftsbeirat.de/Mediapool/Content/Download/Nachbarschaftsbeirat/zwischenergebnis.pdf
und
http://www.verkehr-schweiz.ch/imperia/md/content/luft/silzurich/luftverkehrschweiz.pdf
einsehbar.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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