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Frankfurt, den 04. Mai 2006
Novelle des Fluglärmschutzgesetzes
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt
die Novelle des Fluglärmschutzgesetzes ab, zu der am 08.05.06
im Bundestag eine Expertenanhörung stattfindet. "Der Gesetzentwurf
ist ein gänzlich unannehmbares Machwerk. Die Betroffenen werden
verhöhnt. Die Luftfahrtlobby steht kurz vor einem großen
Erfolg. Und der Mensch bleibt auf der Strecke". Mit so scharfen
Sätzen beschreibt BUND Vorstandsmitglied Dr. Claudia Weiand
das Ergebnis einer rechtlichen Analyse des Gesetzesentwurfs durch
die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach.
Würde die Novelle wie von der Bundesregierung entworfen, Gesetzeskraft
erlangen, dann wären die "Mediations-Vereinbarungen"
zum Lärmschutz nichts mehr wert. Denn maßgeblich wäre
dann einzig die neue Gesetzeslage. Der BUND sieht deshalb die Notwendigkeit
zu starken Allparteien-Bündnissen in den Kommunen des Rhein-Main-Gebietes.
"Es ist fünf vor zwölf. Um das Gesetz noch zu stoppen,
muss schnell ein Ruck durch die Kommunalpolitik gehen und zu deutlich
hörbarem Protest bei den Bundestagsabgeordneten in Berlin anschwellen",
fordert BUND Vorstandssprecherin Dr. Claudia Weiand. Ausdrücklich
lobt der BUND das Engagement des Raunheimer Bürgermeisters
Thomas Jühe, auch Vorsitzender der Vereinigung der Fluglärmkommissionen
an den einzelnen Flughäfen, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf.
"Es wäre gut, wenn sich die Magistrate der Kommunen dem
Protest von Herrn Bürgermeister Jühe anschließen
würden. Auch die Fraktionen des Hessischen Landtags sind nach
Meinung des BUND gefordert, ihren politischen Einfluss in Berlin
geltend zu machen."
Völlig indiskutabel ist die spezielle Festlegung zu Gunsten
der Fraport AG. Denn der Gesetzentwurf will, dass neuer Fluglärm,
der durch den Ausbau oder die deutliche Erweiterung eines Flughafens
entsteht, erst ab 2011 mit den schärferen Grenzwerten konfrontiert
wird. Bis 2010, also bis zur Planfeststellung und den erwarteten
rechtlichen Auseinadersetzungen zum Ausbau in Frankfurt sollen die
Anwohnerrinnen und Anwohner noch den schlechteren Schallschutz erhalten.
Dies ist für den BUND ein unglaublicher Vorgang. Die Unterschiede
sind gewaltig. Sie betragen in der Nachtschutzzone 3 Dezibel (bis
31.12.2010 53 Dezibel bzw. ab 1.1.2011 dann 50 Dezibel) Die Grenzwerte
des Gesetzesentwurfes bewirken weder den vorbeugenden Gesundheitsschutz,
noch entsprechen sie dem lärmmedizinischen Wissensstand. Tatsächlich
fallen die nun vorgesehenen Regelungen sogar hinter die in der Praxis
entwickelten weitergehenden Lärmschutzkonzepte zum Beispiel
für den Flughafen Leipzig/Halle zurück. Die Bundesregierung
schraubt damit den erreichten Schutz vor Fluglärm sogar zurück,
statt ihn auszubauen.
Entgegen den Novellierungsvorschlägen aus dem Jahr 2000 soll
der Fluglärm nun weiterhin weitgehend anhand der Mittelwerte
aus verschiedenen Anflugrichtungen und nicht nach der 100:100-Regel,
die die reale Fluglärmbelastung der jeweiligen Anflugrichtungen
abbildet, berechnet werden. Der Schutzanspruch gegen Fluglärm
würde über Städten wie Raunheim "kleingerechnet",
da die für die Bevölkerung maßgeblichen Höchstbelastungen
"nur" bei Ostbetrieb, d.h. Anflug über Mainz und
Rüsselheim und Abflug nach Osten über Neu-Isenburg und
Frankfurt/M. an 25-30 % aller Tage auftreten und mit den Werten
des Westbetriebes verrechnet würden.
Vorrangige Regelungen zum aktiven Schallschutz - also z.B. Flugverbote
- sieht die Novelle überhaupt nicht vor. Die Durchsetzung des
rechtlich umstrittenen, aber politisch fest zugesagten Nachtflugverbotes
würde durch die Novelle noch weiter erschwert.
Rückfragen beantworten Ihnen
Dr. Claudia Weiand, Vorstandssprecherin 06174 96 9303
Ursula Philipp-Gerlach (Rechtsanwältin) 0163 7332552
BUND Hessen
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
www.bund-hessen.de
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