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Frankfurt, den 18. September 2006

Bruchlandung für das Nachtflugverbot der Mediation
Koch im Sturzflug auf Ticona
Arbeitsplatzvernichtung durch Nordwestlandebahn

Scharfe Kritik übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach einer ersten Auswertung am überarbeiteten Landesentwicklungsplan (LEP) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. "Kein einziges Konfliktfeld wurde einer Lösung zugeführt", bemängelt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin. Die Landesregierung dokumentiert mit dem Planentwurf ihre Ratlosigkeit. Sie plant Betriebsteile der Ticona baulich so verändern zu lassen, dass sie für das Unternehmen nicht mehr nutzbar sind. Sogar die Stilllegung des Werks wird erneut angedroht.
Das mit der sogenannten Mediation versprochene Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr erlebt in der rechtlichen Umsetzung eine glatte Bruchlandung. Die massiven Sicherheitsrisiken, die aus dem Heranwachsen des Flughafens an die Ticona resultieren, bleiben erneut ungelöst. Weder das Nachtflugverbot noch der Erhalt der Ticona-Arbeitsplätze oder die ungestörte Entwicklung des Caltex-Areals können auf der Grundlage dieses LEP durchgesetzt werden. "Hier ist ein klares Votum der Politik nötig, um dieser Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten", so Brigitte Martin. Darüber hinaus wirft der beschlossene Plan zahlreiche neue Fragen auf.
Zur Kritik des BUND im Einzelnen:

1. Nachtflugverbot
Das versprochene Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ist im Plan nur als rechtlich weicher "Grundsatz" enthalten. Die vom Vorsitzenden des Regionalen Dialogforums Professor Johann-Dietrich Wörner am 12.05.06 geforderte verbindliche Festschreibung als "Zielaussage" fehlt. Ob das Nachtflugverbot kommen wird, ist damit weiter ungewiss. Sicher ist aber, dass am einmal ausgebauten Flughafen auch nachts mehr geflogen wird als heute, wenn die Lufthansa oder andere sich mit ihren Klagen vor Gericht durchsetzen werden. Der BUND erinnert daran, dass die lärmmedizinischen Gutachten der Fraport die Situation derart verharmlosend darstellen, dass sie von Lufthansa als Steilvorlage für den gerichtlichen Erfolg genutzt werden können.

2. Sicherheitsrisiken
Die Konflikte bleiben ungelöst. Zur Beurteilung notwendige Gutachten werden nicht öffentlich zugänglich gemacht. Dies gilt insbesondere für die Unfall- und Betriebsrisiken der Ticona sowie der Gewerbeflächen auf dem Caltex-Gelände. Zugleich macht der Plan deutlich, dass die geplante Nordwestlandebahn und das bestehende Chemiewerk "Ticona" nicht nebeneinander existieren können (Zitat aus dem LEP vom 12.09.06, S. 133: "In diesem Fall ließe sich durch hoheitliche Maßnahmen, die von Betriebsbeschränkungen bis zur Stilllegung oder Verlegung der Anlagen reichen könnten, ein ordnungsgemäßer Zustand herstellen.")
Das Wort "Vogelschlag" kommt in dem Plan nicht einmal vor, obwohl das Regierungspräsidium dem Wirtschaftsminister nach dem Erörterungstermin am 14.06.06 allein zu diesem Risikobereich ein dreiseitiges Schreiben mit Nachforderungen übermittelte.

3. Arbeitsplätze gefährdet
Durch die Realisierung der geplanten Landebahn im FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald werden Arbeitsplätze gefährdet und zusätzlich positive Entwicklungsperspektiven verschüttet. Dies gilt für die Ticona auch dann, wenn das Werk nicht vollständig beseitigt werden muss (Zitat aus dem LEP vom 12.09.06, S. 47: "Bei 7 Hindernissen ist nach Einschätzung des Gutachters eine drastische Reduzierung der Höhe erforderlich. Es muss noch geprüft werden, ob diese Bauwerke nach der Höhenreduzierung noch ihre Funktion für das Chemiewerk der Ticona GmbH erfüllen können oder ob ein Abriss angestrebt werden sollte."). Eine Vernichtung von Arbeitsplätzen wird außerdem im Kelsterbacher Gewerbegebiet "Taubengrund" östlich der geplanten Landebahn erfolgen, das extrem niedrig überflogen werden soll. Eine Verschlechterung der Entwicklungsperspektive ergibt sich für das Gewerbegebiet auf dem früheren "Caltex-Gelände" westlich der geplanten Landebahn, in dem ohne Landebahn 10.000 Arbeitsplätze entstehen sollten. Gestrichen wurde gegenüber früheren Plänen das Güterverteilzentrum.
Für den BUND ist es ein Skandal, dass die Landesregierung nach jahrelangen Diskussionen einen Landeentwicklungsplan beschlossen hat, der in diesen zentralen Punkten auf vagen Annahmen beruht und zur Herstellung der Hindernisfreiheit auf ausstehende Prüfungen durch den Bundesverkehrsminister verweist (vgl. LEP 12.09.06, S. 52, 3. Absatz).

4. Fluglärmbelastung wirft Fragen auf
Dringenden Aufklärungsbedarf sieht der BUND hinsichtlich der im LEP enthaltenen neuen Zahlen zur Entwicklung der Fluglärmbelastung. Die Zahl der deutlich belasteten Menschen soll laut LEP vom 12.09.06 zwischen den Jahren 2015 und 2020 nachts von 211.129 auf 170.992 um ca. 20 % und die Zahl der stark belasteten Personen sogar von 46.068 auf 27.787 um 40 % abnehmen, obwohl fluglärmbedingte Siedlungsbeschränkungsflächen in der Region zunehmen werden. Der BUND kennt aus der gesamten bisherigen Diskussion kein Gutachten, das eine solche Entwicklung aufzeigt. Die Landesregierung hat ein solches Gutachten auch nicht in Verbindung mit dem beschlossenen Plan veröffentlicht. Da die Zahl der Flugbewegungen zwischen 2015 und 2020 weiter steigen soll, sind die im LEP enthaltenen Zahlen unbedingt erklärungsbedürftig.

5. Kapazitätsentwicklung
Der beschlossene LEP basiert auf einer bisher nicht zugänglichen neuen Luftverkehrsprognose. Er betrachtet den Zeitraum bis 2020 und unterstellt nicht mehr 656.000 sondern 701.000 Flugbewegungen pro Jahr. Der Kapazitätseckwert, dass heißt die maximal mögliche Zahl planbarerer Flugbewegungen, soll von 120 auf 126 steigen.
Aus den neuen Werten kann grob überschlägig eine Jahreskapazität von mindestens 790.590 Flugbewegungen errechnet werden (365 Tage x 16 h x 126 + 150 x 365 Nächte). Der LEP berücksichtigt aber hinsichtlich der Umweltbelastungen nur die bis 2020 prognostizierten Flüge. Die technische Kapazität, die weit über der bis 2020 prognostizierten liegen wird, kann Fraport nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel zu den Ist-Bestandsklagen verschiedener Kommunen aber auch dann ausnutzen, wenn die Planfeststellung die höhere Zahl der Flugbewegungen nicht berücksichtigen wird.

Für den BUND ist diese Vorgehensweise ein Skandal. Sie führt bereits auf der Planungsebene zu einer Benachteiligung aller anderen Belange gegenüber dem Luftverkehr und den wirtschaftlichen Interessen der Fraport AG. Welche Bedeutung die technische Kapazität bei Betrachtung der Planungsperspektive für die Umwelt und die Luftfahrt hat, verdeutlicht die "Zusammenfassende Erklärung" zum LEP vom 12.09.06. Dort wird mitgeteilt, dass die Südvariante bereits den für 2020 prognostizierten Bedarf nicht mehr decken kann (Zitat S. 12: "Die Prüfung der ergänzend zu betrachtenden Planungsgrundlagen hat ergeben, dass sich eine Änderung der Ergebnisse der Alternativen- und Variantendiskussion nur insofern abzeichnet, als das für 2020 prognostizierte Luftverkehrsaufkommen von den im Rahmen des LEP-Änderungsverfahrens geprüften Varianten nur von den Varianten Nordwest und der Nordost abgedeckt werden kann, von der Südvariante dagegen nicht."). Trotzdem ignoriert die Landesregierung die Frage, wann die Planung der Nordwestlandebahn den Bedarf nicht mehr decken könnte und ob die Ausnutzung der technischen Kapazität überhaupt raumverträglich wäre.


Rückfragen beantwortet Ihnen
Brigitte Martin, Vorstandssprecherin des BUND Hessen 06151 37931
c/o BUND Hessen

Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


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Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses