Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 
Frankfurt, 20. Juni 2006

Deutliche Flächenreduzierung durchgesetzt

Die Fraport AG darf nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH-Kassel) mit vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der neuen Landebahn beginnen. Erfolg hatte der BUND aber hinsichtlich des Umfangs der Maßnahmen. Die Arbeiten im Kelsterbacher Wald dürfen nun nämlich nicht wie zunächst beantragt auf der gesamten Vorhabensfläche von ca. 210 Hektar, sondern nur auf einer Teilfläche von 92 Hektar stattfinden. BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall bezeichnete die Entscheidung "nach erster kursorischer Prüfung in weiten Teilen unverständlich".

Gegenüber dem VGH-Kassel hatte die Fraport bereits im Winter zugesichert, dass die eigentlichen Rodungsarbeiten frühestens dann durchgeführt würden, wenn das  Gericht über den Eilantrag des BUND entschieden hat. Diese Entscheidung hat der VGH-Kassel für den Beginn 2009 angekündigt.

Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,

Handy 0170 - 2277238

Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


zurück zur Startseite
 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr