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Frankfurt, 31. Oktober 2008
A44: Bundesverwaltungsgericht hebt Baurecht auf
BUND: Parallele zum Flughafenausbau in Frankfurt ist unübersehbar
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben und am 28.10.2008 für den Abschnitt Hessisch Lichtenau Ost bis Hasselbach einen Baustopp verfügt. BUND Vorstandssprecher Dirk Teßmer Die Parallele zum Rechtsstreit um den Sofortvollzug beim Ausbau des Frankfurter Flughafens ist unübersehbar. Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist es unwahrscheinlich, dass der Verwaltungsgerichtshof Kassel der Fraport im kommenden Frühjahr die Rodung erlaubt, sofern wider erwarten der Sofortvollzug nicht bereits entsprechend der rot-grünen Koalitionsvereinbarung vom neuen Verkehrsminister ausgesetzt wird.
Das BVerwG den Sofortvollzug der am 16.11.2007 erlassenen Baugenehmigung für den A44-Autobahnabschnitt aufgehoben, weil im Ergebnis der richterlichen Prüfung im Eilverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss bestehen. Im Klageverfahren sind eine Vielzahl schwieriger Fragen betreffend die Planung und die Rechtslage zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Gerichts: Der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache ist offen. Daher dürfen keine irreversiblen Fakten für eine möglicherweise rechtswidrige Planung zu Lasten besonders schutzwürdiger Natur geschaffen werden.
Der aktuelle Beschluss des BVerwG zeigt damit auch, dass die Rechtmäßigkeit der A44-Planung insgesamt weiterhin in der Schwebe steht.
Der BUND hatte bei Gericht vorgetragen, dass der Bescheid verstoße gegen den europarechtlich normierten Arten- und den Gebietsschutz.
Damit besteht die gleiche Ausgangslage wie bei der Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens; die Eingriffe in die Natur sind dort sogar noch größer.
Da die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Lenkungswirkung ausübt, ist der BUND hinsichtlich einer etwaigen Entscheidung des VGH Kassel zu der von Fraport im Frühjahr beabsichtigten Rodung besonders optimistisch. Vorstandssprecher Dirk Teßmer geht allerdings davon aus, dass das hessische Verkehrsministerium die Vollziehbarkeit der Rodungsgenehmigung ohnehin von Amts wegen aussetzen wird und der VGH sich somit umso mehr auf die Prüfung der Klagen im Hauptsacheverfahren konzentrieren kann.
Hinsichtlich der fehlenden Eilbedürftigkeit des Rodungsbeginns verweist der BUND auch darauf, dass sich infolge der Ölpreisentwicklung und der aktuellen Wirtschaftsdaten der Ausbaubedarf ohnehin anders darstellt als beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vor einem Jahr.
Der BUND sieht in der Flughafenentscheidung gleich eine ganze Reihe tiefgreifender Rechtsfehler, wie eine falsche Beurteilung der Rechtsfolgen des Flughafenausbaus für das EU-Vogelschutzgebiet Untermainschleusen, die Missachtung eines prioritär geschützten Lebensraums, völlig unzulängliche Sachverhaltsermittlungen und Beurteilungsmethoden der Schadstoffproblematik für die Waldökosysteme und die Lärmauswirkungen auf die Vogelwelt in den europarechtlich geschützten FFH- und Vogelschutzgebieten, Fehler in der Ausgleichsplanung usw., usw..
Betroffen ist von der Planung der A44 insbesondere das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Werra und Wehretal, das zu den wichtigsten Schutzgebieten für Fledermäuse in Hessen gehört, weil hier die Jagdgebiete der mit weit über 1.000 Tieren größten Vermehrungskolonie des Große Mausohrs. Liegen. Außerdem kommen in dem Gebiet 23 geschützte Lebensräume, die größten hessischen Bestände des Prächtigen Hautfarns und bedeutende Bestände der Bechsteinfledermaus vor.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
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