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30. Juli 2009

Protest: Wieder eine Entscheidung gegen die Bevölkerung
Landesregierung votierte im Bundesrat für schlechtere Schallschutz-Verordnung

Flughafenausbau ohne besseren Schallschutz für die Betroffenen?

„Die Landesregierung vertritt die Interessen der Luftfahrt gegen die Interessen der Lärmopfer. Ein Interessenausgleich findet nicht mehr statt“, lautet der Vorwurf, den der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) erheben. Hintergrund der aktuellen Vorwürfe ist das Bemühen der Landesregierung die Grenzwerte zum Fluglärmschutz zu verschlechtern. Für Berthold Fuld, den stellvertretenden Vorsitzenden der BVF, ist es ein Skandal, wie das Land die Interessen von mehr als 100.000 Menschen im Rhein-Main-Gebiet missachtet: „Setzt sich das Land mit seinen Vorschlägen durch, dann wird es für die Betroffenen trotz Flughafenausbau fast keinen zusätzlichen Schutz vor Fluglärm geben, obwohl die Kostenersparnis für die Fraport minimal sein dürfte!“ „Nachdem die Landesregierung bereits ihr Versprechen zum besseren Schutz der Nachtruhe vor Fluglärm durch ein Nachtflugverbot gebrochen hat, bemüht sie sich nun zusätzlich um möglichst geringe Vorschriften für Schalldämmung an Wohngebäuden“, kritisierten Brigitte Martin, Vorstandssprecherin im BUND Hessen.

Hintergrund des Protestes ist die Haltung  des Landes Hessens zur Schallschutzverordnung, die von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Trotz jahrelanger Beteuerungen, beim Flughafenausbau für einen fairen Interessenausgleich zu sorgen, hat die Landesregierung im Bundesrat gegen die Verbesserungsvorschläge des Umweltausschusses des Bundesrats gestimmt, durch die ein zumindest ausreichender Schallschutz und damit halbwegs ungestörter Schlaf und Kommunikation sichergestellt werden könnte.

Nachdem die Novelle zum Fluglärmgesetz die Luftfahrt stark begünstigt hat, haben die nun diskutierten Unterschiede zum Schutz vor Fluglärm nach der Schallschutzverordnung keine relevanten wirtschaft­lichen Auswirkungen auf den Flughafenausbau mehr. Auch bei einem verbesserten Schallschutz würden die Kosten nur 100 – 150 Millionen Euro und damit nicht einmal 2 % der Investitionssumme des Ausbaus von sechs bis acht Milliarden Euro ausmachen. Auf jeden Fluggast entfällt damit ein Betrag von weniger als 30 ct. „Wenn das Land Hessen sich dennoch für den schlechteren Lärmschutz einsetzt, dann zeigt dies, wie weit sich die Landesregierung von ihren Versprechungen entfernt hat“, kritisiert Brigitte Martin vom BUND.
Die Verbände kritisieren die Landesregierung auch wegen ihrer Verschwiegenheit über die gesamte Thematik. „Die Bevölkerung soll offensichtlich nicht erfahren, dass die Regierung sich auch gegen die Interessen der Gesamtwirtschaft an einem Schutz der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten auf die Seite der Luftfahrt gestellt hat“, vermutet Brigitte Martin. Obwohl die Schallschutzverordnung die Zukunft von zigtausenden Menschen betrifft, hat die Landesregierung darauf geachtet, ihre Haltung nicht zu kommunizieren. Für welche Position sie  im Einzelnen tatsächlich gestimmt hat und wie sie dies begründet, ist weiterhin unklar. Eine öffentliche Debatte soll ganz offensichtlich vermieden werden. Den großen deutschen Umweltverbänden teilte die Landesregierung nur mit, dass sie sich an den Beschlüssen des Verkehrsausschuss des  Bundesrates „orientiert“ habe.

Tatsächlich wird mit der Schallschutz-Verordnung, die aufgrund des Fluglärmschutzgesetzes erlassen werden soll, die verbindliche Entscheidung getroffen, wer Schallschutzfenster welcher Dämmwirkung und wer Belüftungseinrichtungen erhalten wird. Abweichend von der üblichen Vorgehensweise enthält der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau in Frankfurt nämlich keine solchen Regelungen.

Der Widerstand der Landesregierung gegen Verbesserungen im Entwurf der Schallschutzverordnung ist unverständ­lich, weil bereits der Entwurf aus dem Bundesumweltministerium großzügig zu Gunsten der Luftfahrt ausgefallen ist. So soll der Schutz in hoch belasteten Bereichen mit einem Dauerschall über 67 dB(A) bis 70 dB(A) bereits nach dem Entwurf gegenüber der heutigen Regelung erheblich verschlechtert werden. Während die bisherige 35 Jahre alte Schallschutzverordnung dort nämlich eine Reduzierung des Außenschalls auf 31–34 dB(A) in den Innenräumen vorsah, soll das Schutzniveau für den Tag bei bestehenden Wohnungen künftig um 8 dB(A) drastisch auf 39-42 dB(A) verschlechtert werden. Diese Verschlechterung sollte nach dem Willen des Verkehrsausschusses des Bundesrates, dem sich offensichtlich auch Hessen angeschlossen hat, nochmals auf ein „Schutzniveau“ von 41 bis 44 dB(A) verschärft werden. Damit erhält der eigentliche Konstruktions­fehler der Schallschutz­verordnung, der in der Ausblendung der lauten Einzelschallereignisse liegt, eine dramatische Verstärkung und legt ein Schutzniveau fest, das deutlich hinter dem Stand der Technik zurückbleibt.

Insgesamt ist das Ergebnis um einen verbesserten Fluglärmschutz nach den jahrelangen Diskussionen gerade auch im Rhein-Main-Gebiet für Berthold Fuld „auf ganzer Linie enttäuschend“, weil das tatsächliche Schutzniveau kaum verbessert wurde. Dies gilt auch für Neubauten, weil man sich beim  Schutz vor Fluglärm in der Wohnung an den Werten einer seit vielen Jahren in ganz Deutschland geltenden DIN-Vorschrift orientiert hat, ohne allerdings die dort enthaltenen Bestimmungen für laute Einzelpegel, die beim Fluglärm besonders problematisch sind, zu übernehmen. Da die Schallschutzverordnung weiterhin am Dauerschall und nicht an den lauten Einzelschallereignissen von Flugzeugen ausgerichtet ist, werden die  Menschen auch künftig durch laute Überflüge geweckt und ihre Gespräche weiterhin gestört. Die einzige Verbesserung wird für viele Menschen im Ersatz der Aufwendungen für Schlafraumlüfter bestehen.

Hinweis:
Die Dauerschallpegel, die nach den verschiedenen Vorschlägen innnerhalb den Wohnungen herrschen werden, können Sie der in der beiliegenden Synopse entnehmen.

Bitte beachten Sie die Anlage

SchallschutzVO-Tabelle

Rückfragen beantworten Ihnen
Berthold Fuld, Vizepräsident der BVF,    06172 808415    
Brigitte Martin, Vorstandssprecherin BUND Hessen   06151 37931
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
Handy 0170 - 2277238
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


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