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Köln, 14.Dezember 2006
Bundestag beschließt
neues Fluglärmschutzgesetz
So bleibt der Schutz vor Fluglärm auf der Strecke
Die heute vom Bundestag beschlossene
Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes genügt nicht
den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz.
Die vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von passivem
Schallschutz sind viel zu hoch und befinden sich hart an der Grenze
zur Gesundheitsgefährdung, so der Präsident der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach (Köln) – ein
präventiver Schutz der Bevölkerung findet nicht statt.
Die Grenzwerte orientieren sich, entgegen
den Aussagen der Regierung, nicht an den neueren Erkenntnissen
der Lärmwirkungsforschung und können keinen ausreichenden
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sicherstellen. Menschen
im Umfeld bestehender Flughäfen sollen künftig ungeschützt
noch weitaus höhere Lärmwerte (entspr. dem etwa dreifachen
Verkehr) ertragen als Lärmbetroffene an neu zu errichtenden
Flughäfen.
Die Grenzwerte für den Einsatz von passivem
Schallschutz wurden im Vergleich zum alten Fluglärmgesetz
zwar deutlich abgesenkt - allerdings werden die neuen Lärmschutzbereiche
mit anderen Parametern gerechnet und sind nicht mehr direkt vergleichbar.
Zudem haben Gerichte und Behörden in den vergangenen Jahren
weitaus niedrigere Grenzwerte festgesetzt – hier bewirkt
das Gesetz sogar einen Rückschritt.
Die bei bestehenden Flughäfen für den Einsatz von passivem
Schallschutz vorgesehenen Grenzwerte, Dauerschallpegel von 65
dB(A) für den Tag und 55 dB(A) für die Nacht (jeweils
außen) sind deutlich zu hoch. Fraglich ist, ob sie den Anforderungen
des Art. 2 (2) GG zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
genügen. Ein Dauerschallpegel tags von 65 dB(A) wird mit
Ausnahme von zwei Messstellen auch an keinem Verkehrsflughafen
der Bundesrepublik erreicht. Bereits bei Fluglärmbelastungen
von 60 dB(A) tags werden Gesundheitsbeeinträchtigungen von
Experten nicht mehr ausgeschlossen, oberhalb von 65 dB(A) sind
diese in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.
Auch der Schutz vor nächtlichem Fluglärm ist bei einem
vorgesehenen Dauerschallpegel (außen) von 55 dB(A) als Grenzwert
für die Einrichtung von passivem Schallschutz völlig
unzureichend. Hier sind bereits bei 50 dB(A) Gesundheitsbeeinträchtigungen
nicht mehr auszuschließen, ab 55 dB(A) sind diese sogar
in Form von Herz-Kreislauferkrankungen zu erwarten. Um die Grenze
zur erheblichen Belästigung einzuhalten, dürften nachts
Dauerschallpegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden.
Aktive Schutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugbeschränkungen)
sind überhaupt nicht vorgesehen. Damit widerspricht der Gesetzentwurf
auch der europäischen Absicht, der in der Betriebsbeschränkungsrichtlinie
einen ausgewogenen Ansatz vorsieht und den Schutz vor Fluglärm
nicht allein auf passiven Schutz beschränken will.
Ungenügend geschützt werden auch die Menschen unter
Betriebsrichtungen, die zumeist Wetter bedingt nur in bestimmten
Zeiten aber durchaus mehrere Wochen hintereinander beflogen werden.
Der vorgesehene passive Schallschutz wird voraussichtlich erst
ab 2013 gewährt – der Umfang der Leistungen ist dabei
noch offen. Durch die räumliche Reduktion der Schutzzonen
und viele Ausnahmeregelungen können die Siedlungsgebiete
wiederum so dicht an die Verkehrsflughäfen heranrücken,
dass auch die Zielsetzung des Fluglärmgesetzes, gesunde Wohnverhältnisse
sicherzustellen, nicht erreicht wird.
Die viel zu hohen Grenzwerte aus dem Fluglärmgesetz sollen
künftig auch in das Luftverkehrsgesetz übernommen werden
und als Maßstab für Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
gelten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten damit noch
nicht bestandskräftige Bescheide, wie zu Berlin/Brandenburg
International und Leipzig/Halle, wieder einkassiert und auf ein
niedrigeres Schutzniveau verschlechtert werden. In Frankfurt wird
die Umsetzung des Schutzkonzeptes der Mediation gefährdet.
Entgegen seinem Namen wird das neue Fluglärmschutzgesetz
eher die Flughäfen vor den Menschen als die Menschen vor
Fluglärm schützen. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm
wird die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken prüfen
lassen, so Breidenbach.
V.i.d.S.d.P. Helmut Breidenbach, Präsident der BVF (Köln)
erreichbar unter: 0179-5933203
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