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Berlin, 13. Dezember 2006

Abstimmungserklärung von Elisabeth Winkelmeier-Becker, Ute Granold, Josef Göppel, Siegfried Kauder (alle MdB) zum Fluglärmschutzgesetz

Abstimmungserklärung nach § 31 GO zum „Gesetz zur Verbesserung des
Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“ (Drs. 16/508)
am 14. 12. 06 Top 7a)

Das Fluglärmgesetz trifft nach unserer Auffassung keine sachgerechte Abwägung zwischen dem Interesse der Flughäfen an gewinnbringendem Betrieb und Planungssicherheit einerseits und dem Recht der Anlieger auf körperliche Unversehrtheit andererseits.
Aufgrund der Ergebnisse der neueren Lärmwirkungsforschung ist nach unserer Überzeugung davon auszugehen, dass insbesondere die Werte, die für Bestandsflughäfen i. S. d. Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2 gelten sollen, eine zu hohe
Lärmeinwirkung zulassen, bevor den betroffenen Anwohnern zumindest das Recht auf passiven Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen eingeräumt wird. Effektivere Grenzwerte entsprechend den für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze vorgesehenen Werten hätten nicht zu einer wirtschaftlichen
Überforderung der Flughäfen geführt, sondern hätten bereits durch einen Preisaufschlag je Flugticket von 1 Euro finanziert werden können.

Die auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung von Bestandsflugplätzen i. S. d. Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2 einerseits und von neuen oder wesentlich baulich erweiterten zivilen Flugplätzen i. S. d. Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 1 andererseits halten wir für nicht nachvollziehbar und sehen darin einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, Art. 3 GG. Es geht in beiden Konstellationen um dieselbe Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter; gerechtfertigt wäre allenfalls eine angemessene Übergangsfrist für Bestandsflughäfen, nicht aber eine Regelung, die die Bestandsflughäfen gegen neue Flughäfen mit einem dauerhaften Wettbewerbsvorteil und Anlieger von Bestandsflughäfen mit einer dauerhaft und erheblich höheren Gesundheitsgefährdung belegt, als sie den Anliegern neuer
Flughäfen zumutbar erscheint.

Aus diesen Gründen werden wir dem Fluglärmgesetz auf der Drucksache 16/508 nicht zustimmen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, Ute Granold MdB, Josef Göppel MdB, Siegfried Kauder MdB


 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr