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Berlin, 13. Dezember 2006
Abstimmungserklärung
von Elisabeth Winkelmeier-Becker, Ute Granold, Josef Göppel,
Siegfried Kauder (alle MdB) zum Fluglärmschutzgesetz
Abstimmungserklärung nach §
31 GO zum „Gesetz zur Verbesserung des
Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“
(Drs. 16/508)
am 14. 12. 06 Top 7a)
Das Fluglärmgesetz trifft nach unserer Auffassung keine sachgerechte
Abwägung zwischen dem Interesse der Flughäfen an gewinnbringendem
Betrieb und Planungssicherheit einerseits und dem Recht der Anlieger
auf körperliche Unversehrtheit andererseits.
Aufgrund der Ergebnisse der neueren Lärmwirkungsforschung
ist nach unserer Überzeugung davon auszugehen, dass insbesondere
die Werte, die für Bestandsflughäfen i. S. d. Art. 1
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 gelten sollen, eine zu hohe
Lärmeinwirkung zulassen, bevor den betroffenen Anwohnern
zumindest das Recht auf passiven Lärmschutz durch bauliche
Maßnahmen eingeräumt wird. Effektivere Grenzwerte entsprechend
den für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze
vorgesehenen Werten hätten nicht zu einer wirtschaftlichen
Überforderung der Flughäfen
geführt, sondern hätten bereits durch einen Preisaufschlag
je Flugticket von 1 Euro finanziert werden können.
Die auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung
von Bestandsflugplätzen i. S. d. Art. 1
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 einerseits und von neuen oder wesentlich
baulich erweiterten zivilen Flugplätzen i. S. d. Art. 1 §
2 Abs. 2 Nr. 1 andererseits halten wir für nicht nachvollziehbar
und sehen darin einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche
Gleichbehandlungsgebot, Art. 3 GG. Es geht in beiden Konstellationen
um dieselbe Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter;
gerechtfertigt wäre allenfalls eine angemessene Übergangsfrist
für Bestandsflughäfen, nicht aber eine Regelung, die
die Bestandsflughäfen gegen neue Flughäfen mit einem
dauerhaften Wettbewerbsvorteil und Anlieger von Bestandsflughäfen
mit einer dauerhaft und erheblich höheren Gesundheitsgefährdung
belegt, als sie den Anliegern neuer
Flughäfen zumutbar erscheint.
Aus diesen Gründen werden
wir dem Fluglärmgesetz auf der Drucksache 16/508 nicht zustimmen.
Berlin, den 13. Dezember 2006
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, Ute Granold MdB, Josef Göppel
MdB, Siegfried Kauder MdB
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