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11. November 2008

Gemeinsame Resolution
der Städte Flörsheim am Main, Hattersheim am Main und Hochheim am Main sowie der Landeshauptstadt Mainz

Aufhebung des sofortigen Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main

Am 18.12.2007 unterzeichnete Herr Minister Dr. Alois Rhiel den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main. Kernstück des Ausbaus ist die Errichtung der Landebahn Nordwest, für die - als Beginn der Baumaßnahmen -über 200 ha des unersetzlichen. Kelsterbacher Waldes gefällt werden müssen. Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes (10 Abs. 6 Satz 1 LuftVG) sofort vollziehbar. Die von den Städten Flörsheim am Main, Hattersheim am Main und Hochheim am Main sowie der Landeshauptstadt Mainz und vielen anderen Kommunen mit überzeugenden Gründen erhobenen Anfechtungsklagen gegen die Planfeststellung des Ausbaus haben deshalb keine aufschiebende Wirkung.

Das Gesetz ordnet den Sofortvollzug luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse an, weil es die Dringlichkeit der Umsetzung der getroffenen behördlichen Entscheidungen vermutet (Hofmann/Grabherr, LuftVG, Loseblatt, Stand: November 2007, § 10 LuftVG Rn. 47). Diese Dringlichkeitsvermutung des Gesetzes gilt für den Regelfall. Die staatlichen Organe - Gerichte und Verwaltung - haben aber den konkreten Fall des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und seine konkreten Umstände zu beobachten. Und diese konkreten Umstände zeigen mit kaum zu überbietender Deutlichkeit:

Der planfestgestellte Ausbau des Frankfurter Flughafens ist nicht dringlich. Der Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 muss aufgehoben werden!

Die Gründe für diese Feststellung sind offensichtlich:

In den vergangenen Wochen und Monaten sind sämtliche Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Jahre vollständig unbrauchbar geworden. Die Rahmenbedingungen haben sich dramatisch verändert. Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Luftfahrt sind schon jetzt massiv. Sie treffen auch den Frankfurter Flughafen. Laut Fraport ging die Zahl der Passagiere des Frankfurter Flughafens im September 2008 gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,9 % auf 4,8 Mio. zurück. Bereits in den Monaten Juli und August 2008 waren die Passagierzahlen gegenüber den Vorjahresmonaten rückläufig.

Noch stärker litt das für Frankfurt so wichtige Frachtgeschäft: Dieses Volumen sank im Vergleich zum September 2007 um 5,4 %. Im August und Juli 2008 sank das Volumen in diesem Verkehrssegment ebenfalls gegenüber den Vorjahresmonaten, und zwar um 5,2 % bzw. 1,0 %. Dieser Rückgang in der Transportleistung des Flughafens ist zu einem Teil die Folge der exorbitant hohen Treibstoffpreise.

Andreas Schimm, Director Economics des Airports Council International (Internationale Flughafen-Organisation, ACI) ist jedoch der Meinung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise noch weitaus schlimmer werden könnten als die über Monate gestiegenen Kerosinpreise. Ulrich Schulte-Strathaus, der Generalsekretär der Association of European Airlines (AFA) ist der Meinung, dass die Welt ihrer schlimmsten Finanzkrise und einer tiefen Rezession entgegengeht. Diese Entwicklung, so Schulte-Strathaus, werde die Luftfahrt ganz empfindlich in Mitleidenschaft ziehen.

Sicher ist eines: Das von der Fraport AG prognostizierte Wachstum der Luftfahrt ist jedenfalls auf eine unabsehbare Zahl von Monaten, wenn nicht Jahren hin unterbrochen. Diese Entwicklung hat die Fraport AG in einer Adhoc-Pressemeldung vom 22.10.2008 selbst bestätigt. Danach verringern sich. in der ab dem 26.10.2008 beginnenden Wintersaison die Zahl der angemeldeten Passagier um 2 %. Die von der Fraport für die Zeit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn zum Winterflugplan 2011 prognostizierte Luftverkehrsnachfrage wird mit Sicherheit wesentlich später erreicht, als von dem Planfeststellungsbeschluss angenommen. Es ist schon jetzt nicht mehr bestreitbar, dass der Frankfurter Flughafen noch viele Jahre lang auf die planfestgestellte Landebahn verzichten kann, ohne Nachteile zu erleiden.

Aus diesen Tatsachen ist die juristische Konsequenz zu ziehen: Wegen Wegfalls der Dringlichkeit des Flughafenausbaus ist der Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses vorn 18.12.2007 aufzuheben!

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr