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Bundesvereinigung gegen Fluglärm, 20. Januar 2009

Rodungsarbeiten stoppen!

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat die Fraport AG aufgefordert, die
heute auf dem Gelände der Nordwestbahn begonnenen Rodungsarbeiten, die
einen irreversiblen Eingriff in geschützte Natur darstellen und
effektiven Rechtsschutz vereiteln, unverzüglich zu stoppen.
Wie ihr Sprecher, Berthold Fuld, erklärte, ist es fraglich, ob der
Verwaltungsgerichtshofs Kassel hinreichend den grundgesetzlich
garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt hat.. Die
ehrenamtlichen Richter, die das Volk repräsentieren, waren nicht
beteiligt, eine öffentliche mündliche Verhandlung, die angesichts der
komplexen Problematik unverzichtbar ist, erfolgte nicht. Dazu wurde in
überraschend kurzer Zeit nach Eingang der letzten Schriftsätze
entschieden.

Die Bundesvereinigung verweist darauf, dass im Falle des Flughafens
Berlin-Schönefeld das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden hat;
maßgebender Grund für die dortige Eilentscheidung war zu verhindern, dass
vollendete Tatsachen geschaffen werden, obwohl der
Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig war. Das
Bundesverwaltungsgericht führte in seiner Presseerklärung vom 14.4.2005
aus „Erst im Verfahren der Hauptsache kann die Vielzahl der durch die
Klagen aufgeworfenen, zum Teil schwierigen tatsächlichen und rechtlichen
Fragen verlässlich geklärt werden. Das Planvorhaben ist mit baulichen und
sonstigen Eingriffen verbunden, die geeignet sind, das Gesicht des davon
betroffenen Raumes weit über den vorhandenen Flughafen hinaus nachhaltig
zu verändern. Solche, möglicherweise nur schwer rückgängig zu machenden
Eingriffe zuzulassen, erscheint dem Gericht nicht vertretbar, wenn noch
kein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Demgegenüber
muss das Interesse des Antragsgegners und der Träger des Vorhabens, ohne Zeitverzug das Vorhaben in Angriff zu nehmen, zurücktreten.“.

Diese Beschlussfassung wurde vom VGH Kassel weitgehend ignoriert, obwohl die Dringlichkeit durch die Wirtschaftskrise noch weniger als zuvor gegeben ist und das sich abzeichnende Nachtflugverbot neue Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichlichkeit des Ausbaus aufwirft.

Entgegen dem rechtsstaatlichen Grundsatz einer Berufungs- oder
Revisionsmöglichkeit bei wichtigen Entscheidungen ist hier gesetzlich ein
Rechtsmittel nicht vorgesehen; es bleibt den Betroffenen jedoch
unbenommen, Anhörungsrüge zu erheben oder sich an das
Bundesverfassungsgericht zu wenden. Da dies bereits angekündigt wurde,
hält die Bundesvereinigung es für geboten, zumindest abzuwarten, ob die
Betroffenen mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung Erfolg
haben.  
.
Dr. Berthold Fuld, Tel. erreichbar unter 06172 808415
Stellv. Vorsitzender der BVF (Bad Homburg)


Dr. Berthold Fuld
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Anschrift der Geschäftsstelle:
40210 Düsseldorf, Grupellostr.3
Telefon (0211) 668 5071, Fax (02 11) 668 5073

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr