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Pressemitteilung, 23. April 2009

Das Bürgerbegehren "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" ist rechtlich zulässig und wird im Sommer zu einem Bürgerentscheid in Kelsterbach führen


Das von 1.790 gültigen Unterschriften getragene Bürgerbegehren gegen den
Verkauf des Kelsterbacher Waldes "erfüllt alle rechtlichen
Zulässigkeitsanforderungen der Gemeindeordnung." Zu dieser Bewertung kommt der von dem Magistrat der Stadt um ein Gutachten gebetene Hessische Städte- und Gemeindebund. Dies vermittelten die Sachverständigen jetzt dem Magistrat. Damit wird es im Sommer zu dem angestrebten Bürgerentscheid in Kelsterbach kommen.

Die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens bewerten dies als großen
Erfolg. Sie erwarten eine Stimmenmehrheit gegen den Verkauf des
Kelsterbacher Waldes. Im heutigen Gespräch hat der Magistrat zugesichert,
dann das Klageverfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wieder aktiv zu betreiben und auch gegen den für Herbst 2009 angekündigten
Besitzeinweisungsbeschluß des Regierungspräsidiums für ein zweite Fläche mit allen Rechtsmitteln vorzugehen.  

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" fordern von der Stadtverordnetenversammlung die Einberufung von Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen und Chancengleichheit im Wettstreit der Argumente.

Mit den heute vom Magistrat bestätigten 1.790 gültigen Unterschriften hat
das Bürgerbegehren das gesetzliche Quorum von 10 % locker übersprungen. Das sind mehr Stimmen als sowohl die SPD (1.508 Stimmen) als auch die CDU (1.525 Stimmen) bei den letzten Landtagswahlen auf sich vereinen konnten. "Die Mehrheit der Kelsterbacher lehnt den Verkauf des Waldes an die Fraport AG ab" kommentierte Eleonore Wagner als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens die Stimmenzahl.

"Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen mit paritätischen Redezeiten für
die Eingangsstatements von Magistrat und den Vertretern des Bürgerbegehrens sowie eine Leitung durch den Stadtverordnetenvorsteher als neutralen Moderator" forderte Matthias Möller-Meinecke von dem
Stadtverordnetenvorsteher im Gespräch am 23. April 2009 und kritisierte
gegenüber Bürgermeister Manfred Ockel das beantragte "Ruhen des
Klageverfahrens als Verstoß gegen den Klageauftrag der
Stadtverordnetenversammlung und Vereitelung eines der Stadt nur als
Musterkläger möglichen erfolgreichen Antrages auf einen Baustopp beim
Bundesverwaltungsgericht. Das Ruhen des Verfahrens schädigt daher
schwerwiegend die Interessen der Stadt und ihrer Bürger."   

Kritik übte Eleonore Wagner an den am 5., 6., 12. Und 20. Mai für die
Bewohner des Hasenpfades geplanten vier Informationsveranstaltungen des
Magistrates, "weil diese nicht öffentlich sein sollen und die
Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dort kein gleichlanges Rederecht
eingeräumt bekommen sollen. Es sind Werbeveranstaltungen von Bürgermeister Ockel für das Eckpunktepapier."

Matthias M. Möller-Meinecke
Rechtsanwalt

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr