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28. Oktober 2009

Kommission zur Abwehr des Fluglärms - Flughafen Frankfurt Main

Erreichung eines Nachtflugverbotes gemäß Ergebnis der MediationSystematisches Hintertreiben einer wirksamen Nachtschutzregelung

Als politischen Skandal ersten Ranges wertet der Vorstand der Frankfurter Fluglärmkommission die Absicht der neuen Bundes- sowie offensichtlich auch der hessischen Landesregierung dem Flughafenstandort Frankfurt wirksamen Lärmschutz in der Nacht zu verweigern.

Offenkundig wurde sogar seit Jahren auf dieses Ziel hingearbeitet, obwohl man gleichzeitig zur Durchsetzung des geplanten Flughafenausbaus nicht müde wurde, der extrem lärmbelasteten Region ein absolutes Nachtflugverbot zu versprechen.

Unverständlich ist, dass sich die Verkehrspolitiker von Union und FDP dem nachweislichen Einfluss der Luftverkehrslobby sofort beugen, den Warnhinweisen und Anregungen von Lärmbetroffenenverbänden, Lärmmedizinern und Wissenschaftlern dagegen offensichtlich keinerlei Bedeutung beimessen.

Besonders pikant dabei ist, dass es offenkundig ausgerechnet die Flughafenbetreiberin Fraport war, von der die Initiative gegen wirksame Nachtschutzregelungen ausgegangen ist. Den Vorstandssprechern der Frankfurter Fluglärmkommission Thomas Jühe (Bürgermeister der Stadt Raunheim, SPD), Wolfgang Reichel (Beigeordneter der Stadt Mainz, CDU) und Horst Gölzenleuchter (Bürgermeister der Gemeinde Büttelborn, SPD) liegt ein vertrauliches Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vom 22./23.03.2007 vor, in dem die Strategie zur Überwindung von Nachtschutzregelungen an Flughäfen preisgegeben wird: "Herr Mäder (Flughafen Dresden) weist darauf hin, dass infolge jüngerer Urteile des BVerwG (.) ein generelles Nachtflugverbot für alle Flughäfen droht, die eine Planfeststellung anstreben und den Nachweis eines dringenden Bedarfs an Nachtflugverkehr nicht gerichtsfest führen können. Dies ist ein Paradigmenwechsel der Rechtsprechung, dem die ADV entgegenwirken muss. Dazu wären Anforderungen an einen qualifizierten Bedarfsnachweis für Nachtflüge festzulegen und auf eine Änderung bzw. Klarstellung des § 29b LuftVG hinzuwirken, auf den sich das BVerwG bei seinen Entscheidungen stützt. (.) Herr Lurz (Fraport) weist darauf hin, dass insbesondere klargestellt werden muss, was unter Nachtruhe zu verstehen ist. Nachtruhe muss mit "ungestörtem Schlaf" gleichgesetzt werden, nicht mit absoluter Nachtruhe im Außenbereich. Er (.) sieht die Notwendigkeit (.) ADV-intern tätig zu werden".

Die vom Fraport-Vertreter Lurz geforderte "Klarstellung" entspricht wohl der gegenwärtig im Koalitionsvertrag von Union und FDP geforderten "Präzisierung" des Luftverkehrsgesetzes. Sollte in diesem Sinne tatsächliche eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, dann würde dies bedeuten, dass eine Begrenzung bzw. Reduzierung von Nachtflugbewegungen überhaupt nicht mehr erreicht werden kann, weil ein Schutz der Bevölkerung nicht durch aktiven sondern lediglich durch passiven Schallschutz bewirkt werden soll. Alternativ zum Herunterfahren des Flugbetriebs in der Kernzeit der Nacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr würden allein verstärktes Fensterglas und eigengeräuschintensive Lüfter angeboten - ein dramatischer Rückschritt beim Aufbau wirksamen Gesundheitsschutzes für über eine Million erheblich Fluglärm belasteter Menschen in Deutschland.

Der Vorstand der Frankfurter Fluglärmkommission fordert die hessische Landesregierung gerade im Hinblick auf die vereinbarte Zusammenarbeit im Forum Flughafen und Region eindringlich auf, sich einer derartigen Rücknahme des Gesundheitsschutzes konsequent zu verweigern und erinnert daran, dass das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen stets als erforderliche Kompensation für die höchste Fluglärmtagesbelastung in Deutschland erkannt und dementsprechend beantragt wurde.

Der Verlust einer wirksamen Nachtschutzregelung stellt aus Sicht des Vorstandes der Fluglärmkommission die Zusammenarbeit zur Bewirkung von Fluglärmminderung im Forum Flughafen und Region infrage.

"Es kann nicht sein, dass wir mit großem Aufwand an kleinen Schritten zur Fluglärmminderung arbeiten und zugleich die wirksamste und wichtigste Maßnahme, das Nachtflugverbot, von der Landesregierung bekämpft wird. Sollte ein Nachtflugverbot durch Mitwirken oder Unterlassen der Landesregierung verhindert werden, dann steht das Forum Flughafen und Region unrettbar vor einem Scherbenhaufen", beurteilt Jühe die Situation.

Thomas Jühe (Vorsitzender) - Wolfgang Reichel (stellv. Vorsitzender) - Horst Gölzenleuchter (stellv. Vorsitzender)

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr