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14. Juli 2010

Stadt Hattersheim am Main


Steueroase Luftverkehr  
Subventionen des Luftverkehrs betragen über 5 Milliarden Euro

Namens der Bundesregierung hat das Bundesministerium der Finanzen Anfang Juli Auskunft zu den Umweltbelastungen und den Subventionen des Luftverkehrs gegeben. Danach betrugen die Steuermindereinnahmen durch eine Steuerbefreiung bzw. eine Steuerentlastung der im inländischen Flugverkehr verwendeten Energieerzeugnisse im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2010 insgesamt 5,038 Milliarden Euro.

„Während der Straßenverkehr und der Schienenverkehr mit einer Energiesteuer belastet werden und jeder Autofahrer an der Tankstelle über die hohen Spritpreise stöhnt, wird der Luftverkehr durch eine Befreiung von der Kerosinsteuer mit Steuergeschenken überhäuft. Im Zeit-raum von 2000 bis 2010 sind die Subventionen für den Luftverkehr um sage und schreibe 142 Prozent gestiegen. Jeder Arbeitnehmer würde wahre Luftsprünge machen, wenn sich auf seinem Gehaltsstreifen solche Steuergeschenke finden würden“, so Hattersheims Erste Stadträtin Karin Schnick.

Schädigung der Umwelt durch den Luftverkehr

Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte das Bundesfinanzministerium namens der Bundesregierung auch die Frage nach den Umweltbelastungen des Flugverkehrs beant-wortet. Danach belastet der Flugverkehr die Umwelt durch Treibhausgase, Luftschadstoffe und durch Fluglärm. Von besonderer Bedeutung sei dabei – so die Antwort der Bundesregierung – der Klimaeffekt sowie die Folgen des Fluglärms für die Bevölkerung. Die damit verbundenen externen Kosten ließen sich jedoch mit den vorliegenden Kenntnissen nicht exakt quantifizieren.

Dazu Karin Schnick: „Dafür, dass der Luftverkehr noch weitere weitreichende Kosten, zum Beispiel für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verursacht, wird dieser makabererweise auch noch mit Steuergeldern belohnt. Insbesondere die stark betroffene Bevölkerung der Rhein-Main-Region zahlt doppelt und dreifach die Zeche: Mit ihren Steuergeldern wird der Luftverkehr subventioniert, mit ihren Krankenkassenbeiträgen wird die Heilung der daraus entstehenden Krankheiten verursacht, von denen sie selbst betroffen sind.“ Nach jüngst veröffentlichten wissenschaftlichen Expertisen ist insbesondere nächtlicher Fluglärm besonders schädi-gend für die Gesundheit der Bevölkerung. Die verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse erlauben es, dass ein ur-sächlicher Zusammenhang zwischen Fluglärm – vor allem nächtlichen Fluglärm – und Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs anzunehmen sind.

Unterschriftenaktion für Nachtruhe „Obwohl der Bundesregierung offensichtlich die Folgen des Fluglärms für die Bevölkerung bekannt sind, wird an einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes gearbeitet. Mit dieser Gesetzesänderung wird beabsichtigt, dass der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet wird. Ich kann nur an die Bevölkerung appellieren, sich mit aller Entschiedenheit dagegen zu wehren und sich an der Unterschriftenaktion unter dem Motto „Nachts muss Ruhe sein“ zu beteiligen. Die Unterschriftenlisten liegen noch bis zum 31. August in den städtischen Kindertagesstätten, im Bürgerbüro „Stadtpunkt“ und im Rathaus aus. Bisher wurden bereits über 900 Unterschriften gesammelt. Mit dieser Unterschriftenaktion wird ein Nachtflugverbot gefordert, wie auch die Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren – wie es bei anderen Verkehrsträgern auch der Fall ist. Die Subventionsgeschenke von über 5 Milliarden Euro für den Luftverkehr zeigt, dass auch diese Forderung mehr als berechtigt ist“, so Schnick abschließend.

Übrigens:
Zum Thema „Einführung einer ökologischen Luftverkehrsabgabe“ war in einer Pressemeldung der Fraport vom 12. Juli u. a. eine Aussage von Fraport-Chef Schulte zu lesen, dass sich der Luftverkehr „vollständig selbst finanziert und keine Subventionen erhält.“ Wie die Beantwortung auf die Kleine Anfrage zeigt, sieht das die Bundesregierung völlig anders.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr