Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 

Düsseldorf / Frankfurt, 27.9.2011

Kaum Schutz für Betroffene

Pressemitteilung der BVF zur heutigen Bekanntgabe der Lärmschutzverordnung

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm nimmt zur Kenntnis, dass das Land
Hessen fast vier Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss den
Lärmschutzbereich festsetzt, wenige Tage vor der beabsichtigten
Inbetriebnahme der Landebahn. Ihr Sprecher, Berthold Fuld, verweist
darauf, dass dies zeitnah zum Planfeststellungsbeschluss hätte erfolgen
müssen. Nun zeichnet sich ab, dass die Landesregierung einschlägige
Urteile von Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht
missachtet, wonach Schutz zu dem Zeitpunkt vorhanden sein muss, zu dem
die Einwirkungen auftreten, vor denen geschützt werden muss, und die
Landebahn trotz fehlenden Schutz in Betrieb nehmen wird. Dabei verkennt
sie, dass fehlender Schallschutz die Gesundheit und das Leben vieler
Menschen ernsthaft gefährdet. Die Verzögerung ist vom Land Hessen zu
vertreten; es kann nicht angehen, dass dadurch Betroffene vier Jahre
länger auf Schallschutz warten müssen.

Die Lärmschutzverordnung ist nach Bewertung der Bundesvereinigung gegen
Fluglärm eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in den
Flugschneisen. Trickreich wird der Lärm kleingerechnet. Sprachlich
versprochen wird ihnen Schutz gegen Lärm. Die große Mehrheit der vom
Fluglärm Betroffenen zwischen Hanau und Offenbach und von Rheinhessen
bis Rüsselsheim wird aber durch den Gesetzgeber und die Verordnung aus
dem Schutz ausgeklammert; obwohl sie durch den Fluglärm ihre Terrassen
nicht mehr nutzen und nicht bei teilgeöffneten Fenstern schlafen
können, gehen sie leer aus. Wer näher am Flughafen wohnt, von dem wird
auch im Hochsommer ein Schlafen bei geschlossenem Fenster erwartet.
Einen Ausgleich soll ein Elektrobelüfter im Wert von einigen hundert
Euro schaffen, dessen Betrieb aber auch mit störenden Schallemissionen
verbunden ist. Die Gesundheitsgefährdung durch den Lärm ist für diese
Bürger durch die Verordnung nicht abgewendet.

Nur ganz wenige vom Lärm Betroffenen werden stärkere
Schallschutzfenster und eine Isolierung von Schlafräumen unterm Dach
erhalten, aber faktisch sind diese Hausgrundstücke tagsüber durch die
Störung der Kommunikation unbewohnbar. Dies ist Konsequenz einer
Schallschutzverordnung, deren Anforderungen vor allem aufgrund des
Wirkens der Hessischen Landesregierung soweit herab gesetzt wurden,
dass typische Massivbauten sie meist auch ohne zusätzliche Maßnahmen
erfüllen. Das Schutzziel des Fluglärmgesetzes wird jedoch damit
unterlaufen.

Die Bundesvereinigung hat im Rahmen der Anhörung ihre Erkenntnisse
substanziiert dem Wirtschaftsministerium vorgetragen; sie muss jetzt
feststellen, dass ihre Argumente zusammen mit den Vorträgen von
Fluglärmkommission, Kommunen und Umweltbundesamt völlig ignoriert wurden.

Der Vorteil, dass der Grenzwert für die Festlegung der Nachtschutzzone
auf 50 dB(A) festgesetzt wurde, ist gering; die zusätzlichen
Betroffenen erhalten im Regelfall lediglich einen Schlafraumlüfter.
Durch das Kleinrechnen werden dagegen viele höher
Belastete um ihren Anspruch auf einen stärkeren Schallschutz gebracht.

Die BVF fordert statt hohle Schallschutz-Versprechen Maßnahmen des
aktiven Schallschutzes durch lärmarme Flugverfahren und ein
Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und passiven Schutz, durch den die
Menschen wirklich geschützt sind.

Berthold Fuld
Vizepräsident

Hinweis: Die Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm ist unter
http://www.fluglaerm.de/Downloads/20110820_BVFStellungnahmeFFM.pdf
abrufbar

zurück zur Startseite

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr