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Mainz 11.04.2011
Verein Lebenswertes Mainz u. Rheinhessen

Presseerklärung zum Urteil des BVerwG vom 04.04.2012

Das Urteil des BVerwG in Leipzig wurde von den Menschen in Mainz und Rheinhessen mit gemischten Gefühlen aufgenommen.

Die Mainzer Bürger leiden seit jeher bei Ostwind unter extremen Anfluglärm durch die landenden Maschinen am Frankfurter Flughafen und das nicht erst seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn. Durch die Absenkung der Flughöhen im Februar 2011 wurden die Menschen in Mainz und Rheinhessen mit zusätzlichem Lärm belastet, der vermeidbar wäre.

Seit Inbetriebnahme der Landebahn Nord am 21. Oktober 2011 sind zu den bereits extrem belasteten Stadtteilen im Süden der Stadt Mainz nun auch die Innenstadt und die Oberstadt von Anflügen auf den Frankfurter Flughafen betroffen. Aber nicht genug – die Stadtteile Laubenheim und Weisenau sowie Teile der Mainzer Innenstadt werden seitdem auch bei Westwind mit permanentem Fluglärm belastet.

Kurz vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn wurde durch den VGH in Kassel den Menschen wenigsten ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr zugestanden. Dies wurde nun nach der mündlichen Verhandlung in Leipzig durch das BVerwG am 04.04.2012 offiziell bestätigt.

Den Menschen wird also wenigstens eine Nachtruhe von 23.00 bis 5.oo Uhr zugestanden. Statt 150 Nachtflüge dürfen aber immer noch durchschnittlich 133 Flüge pro Jahr in der Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr geflogen werden. Eine Entlastung in den Nachtrandstunden wird zwar angekündigt, es bleibt aber abzuwarten, was davon Realität wird und ob die hessische Landesregierung endlich ihr Wort hält oder wieder vor der Luftverkehrslobby einknickt und die Nachtruhe durch Ausnahmegenehmigungen durchlöchert.

Die Menschen hier sind froh, dass ihr Recht auf eine ruhige Nacht von der obersten Gerichtsbarkeit nun zumindest im Ansatz bestätigt wurde und die Nacht nicht zum Tag gemacht werden darf. Dies ist eindeutig auch ein Erfolg der wöchentlichen Proteste, die Früchte tragen.

Kein Verständnis haben die Menschen allerdings für die richterliche Bestätigung des Ausbaus am Frankfurter Flughafen.

Der Ausbau mit Genehmigung durch die höchste richterliche Instanz in unserem Land heißt für die Bürger in Mainz und Rheinhessen, dass der Lärm am Tag genauso weiter geht wie bisher und sich in Zukunft noch massiv steigern wird, da die Kapazitätsmöglichkeiten, die der Ausbau bietet noch nicht annähernd ausgenutzt werden. Doch das darf nicht sein!

Wo bleibt da die Verantwortung für die Menschen im Rhein-Main Gebiet ?

Was nutzt uns ein Nachtflugverbot, wenn wir dem Fluglärm und den gesundheitlichen Belastungen am Tag weiterhin und ohne Begrenzung schutzlos ausgesetzt sind?

Wir werden weiter auf die Straße gehen und unsere Forderungen nach einer absoluten Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr fordern, eine Deckelung der Flugbewegungen, lärmarme An- und Abflugverfahren und ein Fluglärmschutzgesetz, das für die Menschen gemacht ist und nicht für die Luftfahrtindustrie.

Das Ziel, ein regional verträglicher Flughafen, muss politisch und auch juristisch durchgesetzt werden. In den jetzt noch beim VGH ruhenden Verfahren der Mainzer Musterkläger, der Stadt Mainz und vieler anderer Kläger in der Region werden alle juristischen Möglichkeiten genutzt werden, um den weiteren Ausbau und die zunehmende Verlärmung der Region zu verhindern.

Bettina Appelt

Pressesprecherin Verein Lebenswertes Mainz u. Rheinhessen

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr