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Lärmbeschwerde - ganz einfach

Für Fluglärmbeschwerden das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Die BAF ist bei Verstößen gegen Verordnungen und Gesetze auch verantwortlich für die Verhängung von Bußgeldern.

• Der direkte Weg für Fluglärmbeschwerden ist die Beschwerde an die Fraport.
Kostenfreie Telefonnummer bei der Fraport rund um die Uhr: 0800-2345679 oder per Post:
“Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide, 60547 Frankfurt am Main“
Fraport wird die Beschwerden vorprüfen und ggf. an die DFS weiter geben, wenn möglicherweise ein Verstoß vorliegt. Falls ein Verstoß vorliegt wird die Beschwerde an die BAF weiter gegeben.
Natürlich kann man sich auch direkt an die DFS und die BAF wenden.

Der beste Weg ist die Beschwerde über den Deutschen Fluglärmdienst e.V.

• Der beste Weg ist die Beschwerde über den Deutschen Fluglärmdienst e.V.: www.dfld.de > Messwerte > aus der Karte Frankfurt auswählen (großer Kreis) Hier werden alle Beschwerden pro Postleitzahl und Tag in einer Statistik erfasst. Die Anzahl der Beschwerden stehen dadurch unseren Rechtanwälten für ihre Argumentation vor Gericht bzw. den Bürgern für Ihre Argumentation gegenüber der Politik zur Verfügung. Die frühere Erfassung über „Profutura“ wurde eingestellt.
DFLD bietet drei Möglichkeiten Fluglärmbeschwerden zu erfassen:

•  In der Zoom-Darstellung der Lärmgraphiken durch anklicken der Peaks. Der Klassiker
> Datum eingeben und Mess-Station auswählen > Durch Klick in das 24 Stunden Messprotokoll wird das Protokoll auf 2 Stunden gespreizt > Durch anklicken der Lärmspitzen im Messprotokoll wird Datum, Uhrzeit und der gemessene Dezibel-Wert in einem Sammel-Fenster festgehalten. Wenn alle Überflüge in der 2 Stunden-Spritzung ausgewählt sind, über die man sich beschweren will, wird in dem Sammel-Fenster „Fluglärmbeschwerde verschicken“ angeklickt . > Im folgenden Bild werden Adressdaten eingegeben oder ergänzt und, falls gewünscht der Standart-Beschwerdetext geändert. > Anklicken des Feldes „Beschwerde Verschicken“. > Das nächste Bild zeigt die E-Mail, die aus den Eingaben generiert wird. Hier besteht noch einmal die Möglichkeit die E-Mail zu verschicken oder zu stoppen. >Danach springt das System auf die nächste 2-Stunden-Spreizung.
Nach der Verarbeitung der Beschwerde im DFLD-System wird per E-Mail eine Bestätigung der Beschwerde vom DFLD-System geschickt.

•  Im Regionsmenu durch Anwahl vom Menüpunkt " Fluglärmbeschwerde " wird ein Erfassungsformular zur Verfügung gestellt. Es wurde nach der Einstellung von Profutura für Leute eingeführt, die sich über selbst beobachtete Überflüge an Orten, an denen DFLD keine Messstation hat, beschweren wollen.

•  Selbstgeschriebene Mails an irgendjemanden.
Da muss man nur die Mail-Adresse beschwerdestatistik@dfld.de
als BCC in die Mail einsetzen.
In der Mail müssen einige minimale Syntaxregeln eingehalten werden, damit die notwendigen Infos für die Statistik "rausgefiltert" werden können:

•  Es muss GENAU EINE Datumsangabe
•  MINDESTENS EINE Zeitangabe und
•  GENAU EINE Postleitzahl drinstehen.

Die o.g. Angaben können irgendwo in der Mail verstreut sein.

Die Datumsangabe muss die Form "dd.mm.yyyy" haben, wobei der Tag und der Monat 1- oder 2-stellig sein können. Das Jahr kann 2- oder 4-stellig sein.

Gültige Beispiele für das Datum:
1.1.11, 01.1.11, 1.01.11, 1.1.2011, oder 01.01.2011

Die Zeitangabe muss die Form "hh:mm" oder "hh.mm" haben.
Stunde und Minute können beide 1- oder 2-stellig sein.

Sekunden dürfen KEINE angegeben werden.

Gültige Beispiele für die Uhrzeit:
1:2, 01:02, 1.2 oder 01.02
Die Postleitzahl muss immer 5-stellig sein.

Beispielmail:

An: fluglaerm@dfs.de
BCC: beschwerdestatistik@dfld.de

Text:

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich beschwere mich über die Flüge am 1.4.2011 um 3:45, 4:56 und 5.12 Uhr.

Erich Musterman
12345 Wohnort

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr