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Die Seveso-Richtlinie

Die Stadtverordnetenfraktion FAG aus dem Frankfurter Römer hat, ähnlich wie die Städte Flörsheim, Hattersheim, Hochheim und Mainz, Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Der Bau der Landebahn verstoße gegen die 1996 von der EU erlassene SevesoII-Richtlinie. Dort ist vorgesehen, dass bei Neu- und Ausbau von Verkehrswegen ein angemessener Abstand zu Chemiefabriken einzuhalten ist. Der nötige Mindestabstand zwischen Landebahn und Ticona muss demnach mehr als vier Kilometer betragen. Die Nordwestbahn wäre aber nur 800 m von der Ticona weg.

Die EU-Kommission hat Mitte November mit einem Brief an die Bundesregierung auf die Beschwerde der FAG reagiert. Dort heißt es unmissverständlich, dass im Raumordnungsverfahren, ins-besondere vor Feststellung der Raumverträglichkeit der Nordwest-Variante, das Absturzrisiko von Flugzeugen auf in der Einflug-schneise liegende Betriebe und Anlagen sowie mögliche „Domino-Effekte" zwischen diesen Anlagen und dem Frankfurter Flughafen abschließend untersucht hätten werden müssen. Nach einer ersten Analyse des Sachverhalts gehen die Dienststellen der Kommission davon aus, dass Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie verletzt wurde. Bis Mitte Dezember hat die Bundesregierung Zeit, die Fragen der EU-Kommission zu beantworten.

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Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses