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Die Seveso-Richtlinie
Die Stadtverordnetenfraktion FAG aus dem Frankfurter Römer
hat, ähnlich wie die Städte Flörsheim, Hattersheim,
Hochheim und Mainz, Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Der Bau der Landebahn verstoße gegen die 1996 von der EU erlassene
SevesoII-Richtlinie. Dort ist vorgesehen, dass bei Neu- und Ausbau
von Verkehrswegen ein angemessener Abstand zu Chemiefabriken einzuhalten
ist. Der nötige Mindestabstand zwischen Landebahn und Ticona
muss demnach mehr als vier Kilometer betragen. Die Nordwestbahn
wäre aber nur 800 m von der Ticona weg.
Die EU-Kommission hat Mitte November mit einem Brief an die Bundesregierung
auf die Beschwerde der FAG reagiert. Dort heißt es unmissverständlich,
dass im Raumordnungsverfahren, ins-besondere vor Feststellung der
Raumverträglichkeit der Nordwest-Variante, das Absturzrisiko
von Flugzeugen auf in der Einflug-schneise liegende Betriebe und
Anlagen sowie mögliche „Domino-Effekte" zwischen
diesen Anlagen und dem Frankfurter Flughafen abschließend
untersucht hätten werden müssen. Nach einer ersten Analyse
des Sachverhalts gehen die Dienststellen der Kommission davon aus,
dass Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie verletzt wurde. Bis Mitte
Dezember hat die Bundesregierung Zeit, die Fragen der EU-Kommission
zu beantworten.
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