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Hartmut Wagner - Zusammenfassung des Vortrages von Rechtsanwältin
Philipp-Gerlach, Informationsveranstaltung Landratsamt Groß-Gerau,
21.11.2003.
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren "Wartungshalle
A 380"
Übersicht
über den Ablauf des Erörterungstermins
im Planfeststellungsverfahren zum Bau der Wert für
den A 380 am Frankfurter Flughafen und damit zusammenhängende
Maßnahmen (soweit bis jetzt bekannt)
Der gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin
beginnt am Donnerstag, den 15.1.2004. Dieser muß
noch (mindestens 1 Woche vor Beginn) öffentlich bekannt gemacht
werden (d.h. in den Bekanntmachungsblättern der Gemeinden,
in denen dieses Vorhaben von Fraport ausgelegt wurde, sowie im
Staatsanzeiger des Landes Hessen). Die Presse wird aber sicherlich
auch darüber berichten. Ort der Veranstaltung ist eine Halle
in Mörfelden-Walldorf, Dreieichstr. 14. Der Termin wird sich
sicherlich über mehrere Wochen hinziehen, eine genaue Prognose
ist hier nicht möglich.
Der Erörterungstermin wird durch den
Regierungspräsidenten in Darmstadt durchgeführt; die
Genehmigungsbehörde ist jedoch der hess. Minister
für Wirtschaft und Verkehr. Dies entspricht der
gesetzlichen Regelung.
Ziel des Verfahrens ist
nach dem Gesetz, Transparenz zu schaffen: Es soll erörtert
werden, wie alle Beteiligten das Vorhaben sehen. Deswegen werden
auch die Einwendungen erörtert, es können Fragen an
die Antragstellerin Fraport AG gestellt werden, aber auch an die
Behörde. Ein Ziel ist es auch, etwaige Bedenken zu beseitigen,
Einverständnis zu erreichen. Aber auch der Behörde soll
es die Möglichkeit geben, eine zutreffende Entscheidung zu
finden, indem sie alle Argumente für und gegen das Vorhaben
hört.
Es nehmen teil: Mitarbeiter
des Regierungspräsidenten; wir rechnen mit 10 bis15 Personen,
die auf einer Bühne teilnehmen werden. Aus ihrer Mitte wird
ein Verhandlungsführer bestimmt. Dieser leitet die Versammlung
und hat auch das Hausrecht.
Auf der anderen Seite der Bühne sitzen die Vertreter der
Antragstellerin Fraport AG; sie werden durch ihre Gutachter unterstützt.
Auch das Ministerium ist oft vertreten.
Weiter sind beteiligt die sog. Träger
öffentlicher Belange. Dies sind meist Behörden, etwa
Landesanstalt für Umwelt, die Forstbehörde, aber auch
Kommunen. Diese haben dann, wenn sie gleichzeitig Einwender sind,
eine Doppelstellung.
Jeder Einwender darf ebenso teilnehmen. Aber
auch nur diese, der Termin ist nicht öffentlich. Wenn etwa
Schulklassen Einlass begehren sollten, so müsste dies vom
Regierungspräsidium zugelassen werden.
Nicht-Einwender können aber dann teilnehmen,
wenn sie von einem Einwender eine schriftliche Vollmacht zur Ausübung
ihrer Rechte erhalten. Vollmachtserteilung an Dritte ist also
zulässig. Man kann auch dann, wenn man als Einwender selbst
teilnimmt, sich einen Beistand mitnehmen, der dann für den
Einwender redet. Wenn man eine Vollmacht erteilt hat, so muss
man sich das Handeln des Bevollmächtigten zurechnen lassen,
kann aber natürlich auch selbst wieder jederzeit das Wort
ergreifen.
Es wird etwa 10 kontrollierte Eingänge
geben, dort sind Einwenderlisten vorhanden. Man muss sich ausweisen
und es wird kontrolliert, ob man eine Einwendung erhoben hat,
also zum Zutritt berechtigt ist, oder ob man eine Vollmacht für
eine zutrittsberechtigte Person hat.
Zum Ablauf: Es wird vom Versammlungsleiter eine
Rednerliste geführt, man muss sich also melden, wenn man
etwas sagen will.
Die Erfahrung lehrt, dass am ersten, manchmal
auch noch am zweiten Tag, oft Verfahrensfragen im Vordergrund
stehen. So ist in früheren Verfahren auch schon einmal eine
halbe Stunde lang darüber gestritten worden, ob den Einwendern
genügend Mikrofone zur Verfügung stehen. Eine andere
mögliche Verfahrensfrage könnte sein, ob die isolierte
Durchführung des Verfahrens (also nicht zusammen mit dem
Verfahren wegen des Baus einer neuen Landebahn) zulässig
ist.
Die Halle wird etwa 1.000 Personen fassen. Ungeklärt ist,
was passiert, wenn mehr Einwender Einlass begehren. Vielleicht
wird dann der Termin abgebrochen, vielleicht aber auch nur vertagt.
Die Veranstaltung wird, wie bereits
ausgeführt, mehrere Wochen dauern (die Halle soll
angeblich bis zum 31.3.2004 angemietet worden sein), und sie wird
nach Themen gegliedert sein. Das ist ein erhebliches Problem für
die Einwender, denn wer hat schon wochenlang Zeit, sich in die
Halle zu setzen und zu warten, bis der Punkt, zu dem er etwas
sagen möchte, dran kommt. Wie zu hören ist, wird das
Regierungspräsidium im Internet die Tagesordnung veröffentlichen
und auch, wie weit man mit dieser jeweils gekommen ist. So ließe
sich etwas besser abschätzen, wann es sich für den einzelnen
Einwender "lohnt", zu der Veranstaltung zu gehen und
das Wort zu ergreifen. Es soll auch eine sog. Hotline geben, wo
man also anrufen kann, um zu erfahren, was gerade behandelt wird.
Man kann anderen, um nochmals darauf hinzuweisen, auch eine Vollmacht
erteilen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die
Einwendungen, die nicht durch persönliche Anwesenheit des
Einwenders im Erörterungstermin bekräftigt werden, nicht
unter den Tisch fallen dürfen. Nach dem Gesetz müssen
sie dennoch von der Behörde berücksichtigt werden. Man
erleidet also keinen Rechtsverlust, wenn man nicht teilnimmt.
Wenn man das Wort ergreift,
kann man nicht nur seine Einwendung vorlesen - der Verhandlungsführer
würde in einem solchen Fall sicherlich gleich eingreifen
und behaupten, die schriftlich vorgebrachten Bedenken seien bekannt.
Man kann aber durchaus seine Einwendung noch vertiefen. Vor allem
aber kann man auch Fragen stellen, sowohl an die Behörde
als auch an die Antragstellerin Fraport AG. Wenn man keine genügende
Auskunft bekommt, sollte man nachbohren. Man kann auch Anträge
stellen, etwa, dass dieses oder jenes Gutachten zu einem bestimmten
Punkt noch einzuholen oder zu vertiefen ist. Es erscheint aber
auch zulässig, wenn man einfach einmal seine Betroffenheit
schildert.
Es wird durch die Behörde ein Protokoll
(meist sogar ein Wortprotokoll) geführt. Wie zu
erfahren war, kann man auch vorhandene technische Möglichkeiten
nutzen: es sollen Beamer für Powerpoint-Präsentationen
zur Verfügung stehen, man kann auch Folien an eine Leinwand
werfen.
Überhaupt soll man sich nicht scheuen,
das Wort zu ergreifen. Am ersten Tag ist üblicherweise ein
großes Aufgebot an Juristen da, etwa die, die Städte
und Gemeinden vertreten. Hier kann man schon ein bisschen lernen,
wie man in einem solchen Verfahren agieren kann, auch wenn man
den Privatpersonen zuhört, die so etwas schon einmal gemacht
haben. Aber auch, wenn man nicht das Wort ergreifen will, sollte
man sooft wie möglich an dem Erörterungstermin teilnehmen,
um allein durch seine Anwesenheit den anderen den Rücken
zu stärken.
Falsch kann man schon gar nichts machen,
und man sollte sich auch dagegen wehren, wenn etwa auf dem Podium
die Stirne gerunzelt oder gegähnt wird, wie das in früheren
Verfahren von manchen Antragstellern schon geschehen ist. Bürgerinnen
und Bürger sollen selbstbewusst agieren. Der Gesetzgeber
hat uns in diesem Verfahren Rechte gegeben, und deshalb üben
wir sie auch aus.
Alle werden gebeten, zumindest am ersten Tag präsent
zu sein, sich zu zeigen und zu testen, ob die angebotene
Zahl von Plätzen in der Halle reicht. Ab 8 Uhr will
das Bündnis der Bürgerinitiativen vor dem Versammlungslokal
demonstrieren und auch den Medien gegenüber deutlich machen,
dass wir den Ausbau nicht wollen - auch nicht den "Ausbau
durch die Hintertür" durch die auch so kleine Halle
für den Riesenvogel A 380, die Ausdehnung des Flughafens
über seinen Zaun hinaus, noch mehr Flugverkehr, Rodung von
Bannwald, Zerstörung von Lebensraum für Mensch, Tiere
und Pflanzen. Wir werden an unserer Präsenz gemessen
werden.
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