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Bericht aus Brüssel 09/2012 vom 11.05.2012, S. 7/8


V e r k e h r
EP; Öffentliche Anhörung zum Flughafenpaket

In einer Expertenanhörung am 08.05.2012 im Verkehrsausschuss des EP wurden die Verordnungsvorschläge der Kommission, die sie im Rahmen ihres Flughafenpakets vom 01.12.2011 vorgelegt hatte (vgl. BaB 21/2011), kritisch hinterfragt. Mit Bezug auf die Vorschläge der Kommission zur besseren Allokation der Zeitnischen für Starts und Landungen (den sog. SLOTS) an den Flughäfen der Gemeinschaft gab es zwar weitgehende Übereinstimmung darüber, dass die vorgeschlagene Einführung eines Sekundärhandels von SLOTS sinnvoll sei.

Vor allem die Airline-Verbände äußerten allerdings deutlichen Unmut darüber, dass Flugunternehmen künftig mindestens 85% ihrer zugeteilten SLOTS nutzen müssten, um diese auch in der folgenden Flugperiode wieder erhalten zu können („use-it-or-lose-it-Regelung“). Bislang lag die Quote lediglich bei 80%.

Fraktionsübergreifend deutliche Kritik gab es an den Überlegungen der Kommission, den Markt der Bodenverkehrsdienste (BVD) künftig für mehr Wettbewerb zu öffnen. Insbesondere wurde gefordert, anstelle einer Verordnung eine Richtlinie zu erlassen, die es ermöglichen würde, spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Flughäfen Rechnung zu tragen. Verschiedene Abgeordnete forderten die Kommission auf anzuerkennen, dass empirisch keine Korrelation zwischen der Zahl der Anbieter und der Qualität und Zuverlässigkeit der BVD-Dienste hergeleitet werden könne. Das Ziel der Kommission, mehr Qualität zu erzielen, sei zwar zu begrüßen. Am Beispiel des Flughafens London Heathrow, wo es eine komplette Liberalisierung mit über zehn Anbietern gegeben habe, könne man jedoch erkennen, dass eine höhere Anbieterzahl auch zu einer Verschlechterung der Qualität führen könne.

In der weiteren Diskussion kam auch die Forderung auf, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. MdEP Michael Gahler (EVP/DEU) warf der Kommission vor, mit falschen Zahlen zu argumentieren. Entgegen der Aussagen der Kommission seien nicht 70% der Flugverspätungen durch schlechten Bodenservice verursacht, sondern durchschnittlich weniger als 4%. Der Berichterstatter im Sozialausschuss, MdEP Thomas Mann (EVP/DEU) kritisierte, dass zur Anhörung keine Arbeitnehmervertreter eingeladen worden seien, obwohl eine weitere Öffnung des Marktes zu weiterem Lohndumping führen werde. Der Beschäftigungsausschuss werde sich dieser Frage daher intensiv widmen.

Die Diskussion über den Verordnungsvorschlag der Kommission zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen konzentrierte sich auf die nach Art. 10 des Vorschlags vorgesehene Kontrollbefugnis der Kommission. Es bestand weitgehend Konsens darüber, dass die auf lokaler Ebene, häufig über viele Jahre hinweg ausgehandelten Regelungen zu Betriebsbeschränkungen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips akzeptiert und nicht von der Kommission in Frage gestellt werden sollten. Die Kommission argumentierte, es ginge ihr nicht darum, zu überprüfen, ob ein Ergebnis richtig oder falsch sei. Stattdessen wolle sie mit Art. 10 sicherstellen, dass die Verfahren zur Entscheidungsfindung dem ausgewogenen Ansatz entsprochen hätten.


Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
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