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Ratssitzung am 7. Juni 2012

V e r k e h r
Rat; Einigung über Kommissionsvorschlag zu Fluglärm


Der Verkehrsministerrat hat am 07.06.2012 eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der EU im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der sog. EU-Fluglärm-Verordnung(RL 2002/30/EG), erzielt. Für DEU nahm Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer an der Ratssitzung teil. Im Vorfeld umstritten war die in Art. 10 des VO-Entwurfs vorgesehene, neue Prüfungs- und Kontrollbefugnis, wonach die Kommission das Recht erhalten sollte, zusätzlich zu den nationalen Akteuren in den Mitgliedstaaten zu prüfen, ob Betriebsbeschränkungen tatsächlich aufgrund der Abwägung (ausgewogener Ansatz) erlassen wurden und verhältnismäßig sind. DEU hatte in den Ratsarbeitsgruppen für eine vollständige Streichung dieses Passus plädiert. Da eine solche Streichung jedoch nicht durchsetzbar war, legte die DNK-Ratspräsidentschaft einen Kompromisstext vor, der im Rat am 07.06.2012 einstimmig angenommen wurde.

Der Kompromiss beinhaltet zwar weiterhin ein Überprüfungsrecht der Kommission. Das in Art. 10 ursprünglich verankerte Aussetzungsrecht der Kommission wurde jedoch gestrichen. Bundesverkehrsminister Ramsauer begrüßte für DEU im Rat das Ziel einer einheitlichen Anwendung des "ausgewogenen Ansatzes" zur Verminderung von Lärmproblemen im Flughafenumfeld im Grundsatz. Jedoch trat er dafür ein, anstelle einer Verordnung eine Richtlinie zu erlassen, da diese Rechtsform mehr Spielraum zur Umsetzung ermöglichen würde. Die Kommission zeigte sich mit dem Kompromissvorschlag der DNK-Präsidentschaft unzufrieden. Beim Erlass von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen gelte es, die Belange der betroffenen Bürger mit den Interessen der Wirtschaft und den internationalen Rahmenbedingungen im Luftverkehr ausgewogen in Einklang zu bringen. Der von der Präsidentschaft vorgeschlagene Kompromisstext berücksichtige in dieser Hinsicht nicht in ausreichendem Maße die Verpflichtungen, die sich aus dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA ergeben. Die Prüfungsbefugnis der Kommission müsse daher gestärkt werden. Neben DEU sprachen sich jedoch auch ITA, GBR, FRA, NLD, ESP, BEL und LUX für den Präsidentschaftskompromiss aus. Der Kommissionsvorschlag wird zurzeit noch im EP beraten.


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