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20. September 2012


Unser Schreiben vom 20. September 2012 an unsere Kontakte in Brüssel nach den Sitzungen des Verkehrs- und des Umweltausschusses"

Sehr geehrter….

Das „Airportpackage“ mit seinen 3 Teilen von Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission zur Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste, der Vergabe von Zeitnischen und der lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union befindet sich im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union. Zum Verordnungsvorschlag über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen haben die Berichterstatter der beiden Ausschüsse (TRAN und ENVI) die ersten Entwürfe von Stellungnahmen vorgelegt.

Wir begrüßen grundsätzlich den Berichtsentwurf des Verkehrsausschusses vom 26. Juli 2012 von Herrn Jörg Leichtfried zum Verordnungsvorschlag für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union 2011/0398COD als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. So wurde bspw. der Begriff der Kosteneffizienz durch Gesamteffizienz ersetzt, Gesundheit und Sicherheit der Anwohner müssen berücksichtigt werden und es soll eine Übergangsvorschrift zum Schutz bestehender Betriebsbeschränkungen eingeführt werden. Zudem sollen die gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßenden Kontrollrechte der Kommission eingeschränkt werden.

Leider wurde unser wesentlicher Problempunkt, dass Betriebsbeschränkungen nicht als erstes Mittel der Wahl zur Anwendung kommen dürfen, mit dem Änderungsvorschlag 23 „Betriebsbeschränkungen, wenn notwendig“ nicht gelöst, sondern durch den Änderungsvorschlag 14 noch verschärft.

In seinem Änderungsvorschlag 14 hat Herr Leichtfried eine Ergänzung vorgeschlagen, mit der er den ausgewogenen Ansatz als den Ansatz der ICAO definiert. Diese Kopplung des ausgewogenen Ansatzes an den kostenorientierten Ansatz der ICAO schränkt das am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierte Ermessen der Behörden unzulässig ein. Zudem sind nach dem ICAO Ansatz Betriebsbeschränkungen ausschließlich als letztes Mittel der Wahl auszusprechen. Die Formulierung Betriebsbeschränkungen nur zuzulassen, wenn sie notwendig sind, wird mit der o.a. ICAO Ergänzung so zu interpretieren sein, dass sie als letztes Mittel der Wahl anzuwenden und zusätzlich noch auf Notwendigkeit zu prüfen sind.

Da zuvor die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle oder die Planung und Verwaltung der Flächennutzung oder betriebliche Verfahren zur Lärmminderung alle vorher in Betracht gezogen müssen und erst danach Betriebsbeschränkungen wie z.B. ein Nachtflugverbot oder eine Deckelung der Flugbewegungen in Erwägung gezogen werden dürfen, verschiebt sich die Einführung von Betriebsbeschränkungen in die weitere Zukunft.

Ein besserer Änderungsvorschlag liegt dem Umweltausschuss als Änderungsantrag 91 vor. Wir bitten Sie, sich gegen die Anträge 14 und 23 des Verkehrsausschusses auszusprechen und anstelle des Antrags 23 des Verkehrsausschusses dem Antrag 91 der Änderungsanträge des Umweltausschusses zuzustimmen.

Wir begrüßen ebenfalls den Entwurf einer Stellungnahme des Berichterstatters des Umweltausschusses, Andres Perello Rodriguez. Dem Umweltausschuss, der im Gesetzgebungsverfahren eine beratende Funktion hat, liegen inzwischen weitere detaillierte Änderungsanträge zum Verordnungsentwurf vor. Wir bitten Sie die Anträge 51 - 91 und 94 – 130 zu unterstützen.

Nach wie vor ist es für uns unverständlich, dass Verordnungsvorschläge zum Lärmschutz (Betriebsbeschränkungen) und zu Beschäftigung (Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste 2011/0397COD) im Bereich Verkehr formuliert wurden und nicht in den Bereichen Umwelt, bzw. Beschäftigung und Soziales.

Mit freundlichen Grüßen


Gabriele Franz, Initiative "Stoppt Fluglärm in Kelkheim", Mitglied im Bündnis der Bürgerinitiativen

Dirk Treber, Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) e.V.

Gerd-Kurt Schmidt, BI Mainz-Laubenheim

Dieses Schreiben wurde an den Personenkreis geschickt, zu dem u.a. bei dem Besuch einer BBI-Delegation im Februar 2012 in Brüssel Kontakt aufgenommen wurde.



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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr