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Pressemitteilung vom 29. 11. 2012

EU-Parlament stimmt im Dezember über die Verordnung zu fluglärmbetriebsbedingten Betriebsbeschränkungen ab – Delegation des BBI hat in Brüssel die Forderungen der lärmgeschädigten Bürger der Rhein-Main-Region vertreten

Das Europäische Parlament stimmt am 12. Dezember 2012 über die Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an Flughäfen ab.

Nach Meinung der Europagruppe der BIs gegen Fluglärm schützt dieser Vorschlag einseitig das Wachstum der Luftverkehrsindustrie. Drei Vertreter des Bündnisses der Bürgerinitiativen (BBI) aus der Rhein-Main-Region, Danielle Stahl von der Initiative Mainz, Gerd Schmidt von der BI Mainz-Laubenheim und Dirk Treber von der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF), sind am 26. und 27.11. 2012 in Brüssel mit Europaparlamentariern zusammengetroffen, um die Kritik der von Fluglärm betroffenen Bürger vor Ort zu äußern.

Durch die Rechtsform einer Verordnung sollen Eingriffsregelungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, die in der Regel als Richtlinien vorliegen, abgeblockt werden. Wegen der Höherwertigkeit von Verordnungsregelungen wird die Anwendung von Schutzvorschriften der Umgebungslärmrichtlinie und von Vorschriften  Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie verhindert. Verbaut wird eine umfassende und wirkungsvolle Lärmreduzierung unter Mitwirkung und im Interesse der betroffenen Bürger.

Bei den Gesprächen machte Gerd Schmitt für das Bündnis der Bürgerinitiativen deutlich, dass der „ausgewogene Ansatz“ der ICAO Lärmminderungsmassnahmen letztlich verhindert. Nach dem ICAO-Ansatz kommen nur Lärmminderungen zum Einsatz, wenn sie kosteneffizient und nicht kapazitätseinschränkend sind. Im Sinne eines dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verpflichteten Lärmschutzes ist der ICAO-Ansatz keineswegs ausgewogen, so Dirk Treber für das BBI.

Zudem ist nach Auffassung von Danielle Stahl die gesetzliche Bindung des „ausgewogenen Ansatzes“ an die Festlegung der ICAO äusserst problematisch, da der „ausgewogene Ansatz“ jederzeit ohne parlamentarische Befassung geändert werden kann.

Auf 134 Seiten hat die ICAO die Kriterien, den Umfang und die Prüfverfahren ihres „ausgewogenen Ansatzes“ beschrieben. Aus den Leitlinien werden der monopolistische Regulierungsanspruch und die einseitige Sicht der ICAO deutlich. Geht man ins Detail, ist der ICAO-Ansatz nur im Hinblick auf die Luftverkehrswirtschaft ausgewogen. Mit seiner Festlegung von Kriterien für Abgaben und Steuern sowie den Vorgaben für die Flächen- und Raumnutzung outen sich die Leitlinien als Schutzregelungen gegen staatliche Eingriffe.

Die Abstimmungsempfehlung des Verkehrsausschusses den „ausgewogenen Ansatz“ als den „ausgewogenen Ansatz der ICAO“ zu präzisieren, erhält vor diesem Hintergrund eine ganz andere Dimension.

Die Europarlamentarier stimmten der BBI-Europagruppe zu, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm zwingend zu berücksichtigen sind. Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht ausschließlich Kosteneffizienzbetrachtungen unterliegen. Die Bewertung des Gesundheitsschutzes als Kostenfaktor würde gegen das erklärte Ziel der Kommission nach Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus verstoßen.

Der Schutz der Gesundheit und die Abwehr von Gesundheitsgefahren sind zwingend vorrangig zu berücksichtigen. Regelungen, die eine Schmälerung des Gesundheitsschutzes mit der Kapazitätsausweitung eines Flughafens begründen, sind nicht hinnehmbar.

Bei der Parlamentsabstimmung im Dezember wird sich zeigen, ob die durch die Mitglieder des EU-Verkehrsausschusses vorgeschlagene Regelung zum Bestandsschutz für in einzelnen EU-Staaten getroffene Betriebsbeschränkungen, wie z. B. das Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr am Frankfurter Flughafen, bestehen bleibt oder die EU-Kommission das Recht erhält, derartige Regelungen zu stoppen und nach einem langwierigen Prüfungsverfahren aufzuheben.

Die BBI-Vertreter der Europa-Arbeitsgruppe werden den Fortgang der Dinge mit großer Wachsamkeit verfolgen und auf die Gesprächsangebote verschiedener EU-Abgeordneter zu gegebener Zeit in Brüssel oder Straßburg zurückkommen.

Für Rückfragen: Dirk Treber 01525 – 96 95 738


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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr