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Bündnis der Bürgerinitiativen
c/o Ingrid Kopp, Emil-Krag-Str. 4 a, 65205 Wiesbaden

Herrn Minister Dr. Peter Ramsauer
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44

10115 Berlin


04. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

am 12. Dezember 2012 hat das Europäische Parlament über den für Flughafenanwohner in der EU außerordentlich wichtigen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union (KOM(2011)828) abgestimmt. Zu diesem Vorschlag hat das Parlament zwar einige Änderungen im Sinne der fluglärmbetroffenen Bürger beschlossen, jedoch werden wichtige Punkte nicht angesprochen, bzw. bestehende Regelungen für die Betroffenen nachteilig verschärft. Wir möchten Sie deshalb für die anstehenden informellen Verhandlungen auf die folgenden Punkte aufmerksam machen, mit denen weder die von Fluglärm betroffenen Menschen noch die Verkehrs- und Umweltpolitiker zufrieden sein können:

•  Durch die vorliegend gewählte Rechtsform einer Verordnung wird wegen der Höherrangigkeit von Verordnungsregelungen gegenüber Richtlinien beispielsweise die Anwendung von Vorschriften der Umgebungslärm- und der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie verhindert. Wir plädieren daher für eine Novellierung der bestehenden Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft anstelle einer neuen Verordnung.

•  Die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm sind sowohl bei der Bewertung der Lärmsituation an Flughäfen als auch bei der Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des „ausgewogenen Ansatzes der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)“, der in erster Linie auf die Kosteneffizienz der jeweiligen Maßnahme abstellt, zu berücksichtigen. Es ist falsch, den Gesundheitsschutz der Menschen dem kostenorientierten Abwägungsverfahren der ICAO zu unterwerfen, die es sich als Ziel gesetzt hat, die Entwicklung der internationalen Zivilluftfahrt in jeder Hinsicht zu fördern und in deren Gremien in großem Umfang Vertreter der Luftverkehrswirtschaft Gehör finden. Wir bitten Sie sich dafür einzusetzen, dass Leben und Gesundheit der Flughafenanwohner Vorrang vor allen anderen Abwägungsgründen haben!

•  Durch die Konkretisierung des „ausgewogenen Ansatzes“ in Artikel 2, Absatz 1, Nummer 2 des Verordnungsvorschlags als ICAO-Ansatz und die in Artikel 4, Absatz 1 enthaltene Verpflichtung „Die Mitgliedstaaten beschließen einen ausgewogenen Ansatz…“ wird den nationalen Verkehrs- und Umweltpolitikern das Gestaltungsrecht bei der Fluglärmbekämpfung genommen. Die ICAO kann damit jederzeit ohne Beteiligung der Parlamente, insbesondere des EU-Parlaments, den ausgewogenen Ansatz ändern. Der Beobachterstatus der EG bei der ICAO, der kein Abstimmungsrecht gewährt, wird durch die EU-Kommission ausgeübt, die ebenfalls nicht demokratisch legitimiert ist. Stimmen die Umwelt- und Verkehrspolitiker dieser Verordnungsregelung zu, entmündigen sie sich selbst. Die Bezugnahme auf den ausgewogenen Ansatz der ICAO muss daher aus dem Verordnungsentwurf herausgenommen und durch eine eigene, angemessenere Definition der gesetzgebenden Organe der EU ersetzt werden, die dem Leben und der Gesundheit der Flughafenanwohner Vorrang vor Kostenerwägungen einräumt.

Wir sind der Auffassung, dass sich ein „ausgewogener Ansatz“ am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und nicht primär an Kostenerwägungen auszurichten hat. Wir bitten Sie, sich in den anstehenden Gesprächen im Rahmen des Trilogs für die Umsetzung der oben genannten Punkte einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Mitglied der AG Europa des „Bündnis der Bürgerinitiativen“


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